Steuern sind für viele ein leidiges Thema. Und dennoch muss sich nahezu jeder einmal damit befassen. Mit einem guten Steuerberater an der Seite wird einem nicht nur die oft vorhandene Angst vor diesem umfassenden Thema genommen, Sie können auch jede Menge Zeit, persönlichen Aufwand und unter Umständen auch teure Nachzahlungen vermeiden.
Eigentlich wollen Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und Ihr Unternehmen voranbringen? Doch vor allem als Unternehmer sind neben dem eigentlichen Tagesgeschäft noch einige andere Aufgaben zu erledigen. Ein Thema, welches dabei immer wieder aufkommt, sind die Steuern.
Nach dem Gesetz sind Sie selbstverständlich verpflichtet, Ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer bereits vom Arbeitgeber abgeführt. Als herkömmlicher Angestellter müssen Sie sich also nicht zwingend mit dem Thema Steuern beschäftigen. Doch selbst hier kann es sinnvoll sein, alljährlich eine Steuererklärung abzugeben, um sich so eventuell zu viel abgeführte Steuern zurückzuholen.
Als Selbstständiger, Freelancer, Freiberufler oder Unternehmer sieht das Thema bereits anders aus. Hier ist schließlich kein Arbeitgeber vorhanden, der die Lohnsteuer monatlich an das Finanzamt abführt. Somit muss sich jeder Selbstständige, Freelancer oder freiberuflich Tätige mit den eigenen Steuern auseinandersetzen. Sind Sie unternehmerisch tätig und beschäftigen Sie dabei Angestellte, sind Sie darüber hinaus auch noch selbst in der Arbeitgeberposition und müssen die Lohnsteuer der Angestellten jeden Monat korrekt an das Finanzamt abführen.
Doch nicht nur die persönliche Steuerschuld beschäftigt Selbstständige, Unternehmer, Freelancer und Freiberufler regelmäßig. Neben der persönlichen Einkommenssteuer können weitere steuerliche Themen relevant sein, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen. So zum Beispiel:
Für Unternehmer, Gewerbetreibende sowie selbstständig und freiberuflich Tätige ist das Thema Steuern also weitaus komplexer und umfangreicher als für angestellte Arbeitnehmer. Sich selbst hierum zu kümmern ist daher nicht nur zeit- und kraftaufwendig, sondern kann aufgrund von fehlendem Spezialwissen im Steuerrecht schnell zu kostenintensiven Fehlern führen.
Grundsätzlich kann diese Antwort mit „Nein“ beantwortet werden. Rein rechtlich besteht keine Pflicht dazu, die eigenen steuerlich relevanten Themen von einem Steuerberater regeln zu lassen. Allerdings schreibt das Steuerrecht vor, dass jeder selbst für die korrekte und vollständige Abwicklung der eigenen steuerlichen Pflichten verantwortlich ist.
Dazu gehört in erster Linie auch zu wissen, welche Steuerarten bei der Ausübung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit überhaupt zu leisten sind. Vor allem Existenzgründern ist dies zu Beginn der eigenen Tätigkeit oft nicht klar. Eine steuerrechtliche Beratung lohnt sich daher schon vor Eröffnung des eigenen Betriebs oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Da es auch für Unternehmer oder Selbstständige keine Pflicht zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters gibt, sollte die Frage nach der Nutzung der Dienste eines Steuerberaters vor allem aus praktischer Sicht gesehen werden. Hierbei geht es vor allem darum, welchen Nutzen ein Steuerberater bringen kann. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Letzten Endes steht aber eine ganz einfache Frage im Vordergrund:
Möchten Sie die eigene Zeit und Energie dafür aufwenden, sich selbst um die Steuern zu kümmern oder investieren Sie diese Zeit und Energie lieber gewinnbringend in Ihr eigenes Unternehmen?
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Als Kleinunternehmer oder bei der Ausübung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit mag das Erledigen der eigenen Steuern noch selbst machbar sein. Der große Vorteil hierbei ist, dass keine doppelte Buchführung betrieben und zum Jahresabschluss keine Bilanz aufgestellt werden muss. Das vereinfacht das gesamte Steuerthema erheblich, wodurch sich selbst steuerrechtliche Laien relativ schnell in die Materie einfinden können.
Nichtsdestotrotz muss auch hierbei ein nicht unerheblicher Zeitaufwand investiert werden. In dieser Zeit können Sie Ihr eigentliches Geschäft nicht vorantreiben. Vor allem die am Ende des Jahres aufzustellende Einnahmenüberschussrechnung nimmt Zeit, Nerven und Energie in Anspruch.
Deutlich komplexer wird das Thema Steuern, wenn es sich bei Ihrem Betrieb um ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen handelt. Ob und ab wann das der Fall ist, regelt der § 238 HGB. Im HGB sind auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu finden. Demnach sind:
Für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen gelten damit deutlich weniger strenge Vorschriften als für solche, die der Bilanzierungspflicht unterliegen. Das spart insgesamt sowohl Kosten als auch Zeit und Aufwand. Dennoch kann sich auch für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen ein Steuerberater lohnen. Vor allem dann, wenn die eigene Zeit und Energie sinnvoller in das eigene Unternehmen investiert werden kann.
Als Bilanzierungspflichtiges Unternehmen sollte die Buchführung einem Steuerberater oder einem Lohnbüro überlassen werden. Hierbei gelten wesentlich strengere Vorschriften, die zwingend eingehalten werden müssen. Fehler, seien sie auch aus Unwissenheit aufgekommen, können sehr teuer sein. Als bilanzierungspflichtiges Unternehmen muss ein kompletter Jahresabschluss erstellt werden. Dieser besteht aus:
Dieser erhebliche Umfang kostet zum einen wertvolle zeitliche Ressourcen, welche für das eigentliche Tagesgeschäft Ihres Unternehmens fehlen, falls Sie keine externe Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen wollen. Zum anderen besteht auch ein wesentlich höheres Fehlerrisiko, wenn Sie solch eine Aufgabe nicht an erfahrene Profis outsourcen.
Dadurch kann es vorkommen, dass Sie nicht nur Ihnen zustehendes zu viel gezahltes Geld nicht vom Finanzamt zurückbekommen, sondern im schlimmsten Falle sogar aufgrund fehlenden Wissens unabsichtlich Steuerbetrug begehen und sich damit sogar strafbar machen könnten.
Spätestens, wenn Sie mit Ausnahme- und Sonderfällen im Steuerrecht persönlich konfrontiert werden, sollten Sie sich die Hilfe eines Steuerberaters einholen. Erfahrene Steuerberater haben selbst diese vermeintlich seltenen Fälle, die Ihnen selbst vielleicht Kopfzerbrechen bereiten können, schon einige Male erlebt und wissen damit bestens umzugehen.
Da sowohl bei Angestellten als auch bei Studierenden keine Pflicht zur Einkommenssteuererklärung herrscht, geben viele diese auch nicht ab. Nur weil Sie es nicht müssen, heißt es nicht, dass Sie dadurch keine Vorteile haben – im Gegenteil
Als durchschnittlicher Arbeitnehmer fällt ein Mal im Jahr die klassische Einkommenssteuererklärung an. Hier gibt es jedoch die Einschränkung, dass Sie in den meisten Fällen gar nicht dazu verpflichtet sind. Das liegt daran, dass das Finanzamt für Sie einen Pauschalsteuersatz festlegt und Ihre Lohnsteuerabzüge diesen decken sollen.
Wenn Sie nun aber doch in einem Kalenderjahr viele Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu verzeichnen hatten, sollten Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben – ansonsten verlieren Sie bares Geld. Aber keine Sorge: Nur weil Sie einmal eine Einkommenssteuererklärung abgeben, sind sie anschließend nicht dazu verpflichtet.
Auf vielen Plattformen wird damit geworben: Steuererklärungen für Studierende. Aber da gibt es doch auf den ersten Blick nicht viel, was man steuerlich geltend machen kann, weil Sie ja noch keine Steuern zahlen, oder? Nicht ganz: Denn wer sich in einer Erstausbildung befindet – dazu zählt auch das Erststudium – kann einen Verlustvortrag angeben und somit für mehrere Jahre rückwirkend seine Steuererklärungen abgeben.
Dies kann für viele Studierende gerade dann zur Belastung werden, wenn man vorher noch nie eine Steuererklärung abgeben musste. Was ist alles zu berücksichtigen? Welche Belege und Angaben werden benötigt? Dabei können ein Steuerberater oder entsprechende Anlaufstellen natürlich helfen. Dies ist meist jedoch als einmaliger Aufwand zu verstehen.
Die Beauftragung eines Steuerberaters bringt zwar auch erhöhte Kosten mit sich, allerdings liegen die Vorteile ebenso klar auf der Hand:
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0541 9393 99 99Der Steuerberater gehört zu den freien Berufen und fällt unter die klassischen Kammerberufe. Das bedeutet, dass der berufsrechtliche Zugang besonders strengen Regeln unterliegt und nur solche Personen, welche diese Zugangsvoraussetzungen nachweislich erfüllt haben, die gesetzliche geschützte Bezeichnung „Steuerberater“ als Berufstitel führen dürfen.
Steuerberater übernehmen nicht nur die Beratung ihrer Mandanten in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, sondern vertreten diese auch vor der Finanzverwaltung und gegebenenfalls vor den Finanzgerichten. Als Mitglied der freien Berufe unterliegen Steuerberater selbst nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung, sondern den Regelungen im Steuerberatungsgesetz (StBerG). Hierunter fallen neben den Steuerberatern auch:
Steuerberater gelten nach § 32 Abs. 2 StBerG rechtlich gesehen als unabhängiges Organ in der Steuerrechtspflege. Damit gelten die Steuerberater als gleichrangig und gleichberechtigt gegenüber anderen Organen der Rechtspflege wie zum Beispiel den Rechtsanwälten. Darunter fällt auch, dass das Berufsbild des Steuerberaters, ähnlich das des Rechtsanwaltes, vorrangig auf die persönlichen und berufsspezifischen Leistungen ausgerichtet ist und weniger auf die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Vorteile.
Insbesondere die unabhängige und unparteiliche Erfüllung einer umfassenden Hilfeleistung in Steuerfragen und dem Steuerrecht gilt als die wichtigste den steuerberatenden Berufen übertragene Aufgabe. Die Steuerberatung zählt rechtlich gesehen zur Rechtsberatung, wodurch Steuerberater insbesondere der Pflege des Steuerrechts dienen, welches als wichtiges Gemeinschaftsgut gilt. Die Tätigkeit als Steuerberater muss dabei nach § 57 Abs. 1 StBerG folgendermaßen ausgeübt werden:
Die Tätigkeit als Steuerberater bedarf einer entsprechenden Zulassung. Deren Erlangung ist im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung explizit geregelt. Als berufsständische Vertretung organisiert sind die Steuerberater in den jeweiligen Steuerberaterkammern, welche unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammengeschlossen sind.
Gesetzlich geregelt wurde die Tätigkeit des Steuerberaters erstmals mit der Reichsabgabenordnung von 1919. Zuvor legte lediglich die gültige Gewerbeordnung fest, wer und inwieweit beratende Tätigkeiten in Steuersachen angeboten werden durften. Im Grund konnte dies jeder tun und sich dementsprechend auch als Steuerberater bezeichnen. In den meisten Fällen waren es Juristen, Anwälte oder Notare, die in dieser Zeit steuerberatende Tätigkeiten anboten.
Mit der Reichsabgabenordnung von 1919 wurde im § 88 erstmals die gesetzlich verankerte Möglichkeit geschaffen, sich als Steuerpflichtiger von einem für Steuersachen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Allerdings wurde hierbei der heute gesetzlich geschützte Begriff „Steuerberater“ noch nicht verwendet. Den Finanzämtern der Länder war es gestattet, die entsprechenden Bevollmächtigten zuzulassen oder abzuweisen, wobei Notare und Rechtsanwälte als steuerlich Bevollmächtigte nicht abgewiesen werden konnten. Diese Regelung gilt bis heute.
Rechtliche Erwähnung fand der Begriff „Steuerberater“ erstmals 1933 im „Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern“. Hierin wurden erstmals Zulassungsvoraussetzungen für Steuerberater geschaffen, wobei Juden und kommunistisch eingestellte Personen grundsätzlich keine Zulassung erhielten. Eine Prüfungspflicht für Steuerberater gab es allerdings nicht.
Die Finanzämter konnten die Erlaubnis für die „uneingeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen“ auf Antrag erteilen. Erst zwischen 1935 und 1941 wurden konkrete Zulassungsvoraussetzungen wie ein Hochschulabschluss in Volks- oder Betriebswirtschaftslehre sowie eine Prüfungsordnung für Steuerberater gesetzlich verankert.
Mit dem „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz)“ wurde im Jahre 1961 das heute gültige Berufsrecht des Steuerberaters geschaffen. Durch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes sind seit 1972 die vorher getrennten Berufe des Steuerbevollmächtigten und des Steuerberaters unter der geschützten Bezeichnung „Steuerberater“ vereint.
Die Hauptaufgabe des Steuerberaters ist die Beratung und Vertretung der Mandanten in steuerrechtlichen Angelegenheiten sowie die Vertretung der Mandanten in finanzgerichtlichen Prozessen. Daneben können auch folgende Aufgaben zum Tätigkeitsgebiet des Steuerberaters gehören:
Für Steuerberater nicht zulässig sind hingegen:
Bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben kann sich der Steuerberater von fachkundigem Personal unterstützen lassen und muss diese nicht vollständig selbst ausführen. Zu dem berechtigten fachkundigen Personal gehören beispielsweise Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und ähnliche aufgrund ihrer Ausbildung befähigte Personen. Dabei ist allerdings stets die Bedingung zu beachten, dass die unterstützenden Mitarbeiter ausschließlich unter fachlicher Aufsicht und weisungsgebunden gegenüber dem beruflich verantwortlichen Steuerberater tätig sind.
Unterschieden werden können die Tätigkeiten des Steuerberaters in Beratung in Fragen der Steuerdeklaration, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung, betriebswirtschaftlichen Fragen sowie freiwillige Prüfungen und sonstige Aufgaben. Im Einzelnen gehören dazu:
Beratung in Fragen der Steuerdeklaration bzw. Steuererklärung:
Beratung in Fragen der Durchsetzung des Steuerrechts:
Beratung in Fragen der Steuergestaltung:
Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen:
Durchführung freiwilliger Prüfungen:
Unter die sonstigen Aufgaben des Steuerberaters fallen:
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Beauftragen Sie einen Steuerberater, so schuldet dieser Ihnen eine nicht nur umfassende, sondern auch korrekte Beratung. Das Hauptaugenmerk für den Steuerberater liegt bei der Erfüllung seiner Aufgaben insbesondere darin, Sie als Auftraggeber vor möglichem Schaden zu bewahren. Der von Ihnen beauftragte Steuerberater muss Sie durch seine Beratung also in die Lage versetzten, Ihre Rechte und Interessen eigenverantwortlich wahrnehmen zu können und mit dem Wissen der steuerrechtlichen Beratung mögliche Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Dennoch können auch einem Steuerberater Fehler unterlaufen. Diese können unter Umständen für Sie als Auftraggeber sehr teuer werden. Für solche Fälle haften Steuerberater gegenüber ihren Auftraggebern. Um den möglichen finanziellen Forderungen aus solch einem Haftungsanspruch nachkommen zu können, müssen Steuerberater gemäß §§ 67, 72 Abs. 1 StBerG über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsschutz entsprechend die ausgeführten Tätigkeiten umfasst.
Auch die Mindesthöhe der vorzuweisenden Haftpflichtversicherung ist gesetzlich festgelegt. Für den Einzelfall muss diese mindestens 250.000 Euro betragen. Die Jahreshöchstsumme muss mindestens bei 1.000.000 Euro liegen. Das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater ist eine Zugangsvoraussetzung zur Bestellung als Steuerberater und solange erforderlich, wie dieser als Steuerberater berufen ist, selbst wenn die betreffende Person den Beruf vorübergehend nicht aktiv ausübt.
Angestellte Steuerberater sind über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert und benötigen daher keine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Der Beruf des Steuerberaters ist tatsächlich gepflastert auf vielfältigen Anforderungen: über Ausbildung, Studium und Berufserfahrung bis hin zur Weiterbildung, um eine Examensprüfung zum Steuerberater abzulegen. Sie können sich also sicher sein: Wenn Sie Ihre steuerlichen Belange in die Hände eines Steuerberaters geben, weiß dieser wovon er spricht.
Wer Steuerberater werden möchte, sollte das schon früh in den eigenen Werdegang einplanen. Denn je nach einzuschlagendem Weg kann das 5 bis 18 Jahre dauern. Die Grundsatzentscheidung fällt also bereits mit dem Schulabschluss. Zusammengefasst bedeutet das die Erfüllung folgender Voraussetzungen, um an einer Weiterbildung zum Steuerberater teilzunehmen:
Die Ausbildung zum Steuerberater ist keine Berufsausbildung, sondern eine klassische Weiterbildung, die Sie auf die Berufsprüfung der Steuerberaterkammer vorbereitet. Sie baut auf bereits vorhandene berufliche Qualifikationen auf. Interessierte brauchen dann eine komplette Berufsausbildung, zum Beispiel als Steuerfachangestellte, oder ein Studium der Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften. Steuerfachleute können auch Steuerberater werden. Das Studienangebot ist breit gefächert und reicht von Vollzeitseminaren bis hin zu berufsbegleitenden Studiengängen oder zum Fernstudium.
Um zum Steuerberater zu werden, müssen Sie die Steuerberaterprüfung bestehen. Um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie über eine ausreichende Ausbildung oder ein entsprechendes Diplom mit entsprechender Praxiszeit verfügen. Diese hohen Anforderungen haben einen guten Grund: Steuerberater sind Menschen mit besonderem Vertrauen und einem Job, der höchstes Know-how erfordert, denn schlechte Beratung kann fatale Folgen haben.
Neben der Berufs- oder der akademischen Ausbildung zählt also auch die Berufserfahrung. Bei einer Ausbildung als Berufsabschluss müssen 10 Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, bei einem Studium oder bereits absolvierten Prüfung zum Steuerfachwirt sind es nur noch 3 Jahre.
Diese oben genannten formalen Voraussetzungen können Sie nur erfüllen, wenn Sie einige persönliche Voraussetzungen erfüllen, da Sie sonst in diesem Job wahrscheinlich nicht glücklich werden. Was sind also die persönlichen Voraussetzungen für einen top Steuerberater?
Die Steuergesetzgebung in Deutschland erscheint vor allem für Laien oft sehr kompliziert und undurchsichtig. Insbesondere für Unternehmer, Selbstständiger, Freiberufler oder Freelancer ist es daher ratsam, sich in Steuerangelegenheiten von einem guten Steuerberater beraten zu lassen. So können nicht nur die eigenen zeitlichen Ressourcen geschont, sondern auch möglicherweise teure Fehler von vornherein vermieden werden.
Wie bereits beschrieben, kann das Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters sehr breit gefächert sein. Doch nicht jeder Steuerberater ist in jedem Aufgabengebiet fachlich ausreichend aufgestellt. Während große Steuerberatungsgesellschaften durch eine Vielzahl von eigenen angestellten Steuerberatern meist das gesamte Spektrum der möglichen Tätigkeitsbereiche abdecken können, haben sich vor allem kleinere selbstständige Steuerberater auf einen oder mehrere Teilbereiche spezialisiert.
Hierbei ist es natürlich wichtig, dass der gewählte Steuerberater auch fachlich in der Lage ist, die von Ihnen als Auftraggeber benötigten Kompetenzen mitzubringen. Betreiben Sie beispielsweise ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen und möchten die Buchführung Ihrem Steuerberater überlassen, so ist es wenig ratsam, diese Aufgabe einem auf Einkommenssteuererklärungen für Privatpersonen spezialisiertem Steuerberater anzuvertrauen.
Gleichzeitig spielt Vertrauen eine ganz besonders wichtige Rolle im Verhältnis zwischen Ihnen als Auftraggeber und Ihrem Steuerberater. Ganz gleich, ob als Unternehmer oder Privatperson, Ihrem Steuerberater müssen Sie Ihre sensibelsten Finanzdaten anvertrauen können. Vom Gesetz her ist zwar jeder Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet, dennoch kommt es oft auf ein besonders wichtiges Bauchgefühl an, um ein gutes Vertrauensverhältnis aufbauen zu können.
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Neben dem Bauchgefühl zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses gibt es noch weitere wichtige Punkte, anhand derer Sie erkennen können, ob Sie beim gewählten Steuerberater in guten Händen sind. Dies sind vor allem:
Zu Beginn des Jahres 2021 waren in der Bundessteuerberaterkammer 89.418 Steuerberater in Deutschland erfasst. Diese Zahl nimmt stetig zu, wie aktuelle Statistiken belegen. Das allein beschreibt den Bedarf von immer Menschen an steuerrechtlicher Beratung. Um aus dieser Masse einen guten und dann auch noch für sich passenden Steuerberater zu finden, gibt es verschiedene Wege.
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem guten Steuerberater machen, sollten Sie allerdings zunächst die eigenen Ansprüche an den gewünschten Steuerberater klären. Dabei steht vor allem im Fokus, welche Aufgaben Sie an den Steuerberater abgeben wollen. Daneben sollten Sie für sich selbst klären, was Ihnen persönlich im Kontakt mit dem Steuerberater wichtig ist. So gibt es beispielsweise Steuerberater, die auf bestimmte Tätigkeitsbereiche, Unternehmensformen oder Branchen spezialisiert sind.
Folgende Wege können Sie bei der Suche nach einem guten Steuerberater nutzen:
Grundsätzlich sind Suchdienste und auch die Empfehlungen von Freunden oder Bekannten bei der Suche nach einem Steuerberater gute Wege, um den passenden Steuerberater für sich selbst zu finden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass der gewählte Steuerberater auch die eigenen Anforderungen erfüllen kann und zum eigenen Unternehmen passt.
Bestimmte Branchen, Rechtsformen oder steuerrechtliche Besonderheiten stellen besondere Ansprüche an den gewählten Steuerberater. Diese sollten auch erfüllt werden können. Schließlich geht es am Ende um Ihr Geld und um Ihre steuerrechtliche Sicherheit. Neben den Unterschieden in der Rechtsform des Unternehmens gibt es einige Branchen und Sonderfälle, die an sich schon spezielle Herausforderungen für viele Steuerberater darstellen. Das sind vor allem:
Steuerberater finden für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe
Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe müssen nicht nur über medizinisches Fachwissen verfügen, sie müssen auch korrekte Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen und Patienten erstellen können. Dabei sind auch spezielle Besonderheiten im Steuerrecht zu beachten. Für viele Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe lohnt es sich daher besonders dieses komplexe Thema an einen spezialisierten Steuerberater auszulagern. Das schafft nicht nur mehr Zeit für die Behandlung von Patienten, es entlastet auch Sie als Mediziner davon, sich neben dem medizinischen Bereich auch noch im Steuer- und Abrechnungsrecht stetig weiterzubilden.
Was früher eher von Rechtsanwälten bekannt war, ist seit 2008 auch für Steuerberater möglich. So können sich seit dem Steuerberater offiziell auf bestimmte Themenbereiche und Branchen durch offizielle Lehrgänge und Schulungen spezialisieren und diese Spezialisierung mit entsprechenden Zertifizierungen bestätigen lassen. Wenn Sie nach einem Steuerberater speziell für Ihre Praxis suchen, sollten Sie darauf achten, dass dieser offiziell als „Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)“ zertifiziert ist. Dieses Zertifikat drückt aus, dass sich der Steuerberater nicht nur bestens in der Medizinbranche auskennt, sondern jedes Jahr mindestens 10 Weiterbildungsstunden in diesem Bereich absolviert. Außerdem muss alle drei Jahre eine entsprechende Prüfung abgelegt werden, um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten.
Steuerberater finden für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Auch land- und Forstwirte unterliegen steuerlichen Sonderregelungen, die dazu noch stetig aktualisiert werden. Zudem ist allein dieser Bereich breit gefächert. Vom Ackerbauern über den Schweinezüchter bis hin zum Forstbetrieb stellt jedes Unternehmen ganz unterschiedliche Anforderungen an die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.
Neben guten Branchenkenntnissen der Landwirtschaft, betriebswirtschaftlichem Fachwissen und steuerrechtlichem Spezialwissen sollte ein für einen landwirtschaftlichen Betrieb ausgewählter Steuerberater auch die geschützte Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ vorweisen können. Dieser Titel kann nur durch das Ablegen einer speziellen Prüfung erworben werden.
Durch die Kennzeichnung als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ können Sie sichergehen, dass der ausgewählte Steuerberater über das notwendige Fachwissen, spezielle Branchenkenntnisse und das besondere Spezialwissen zur landwirtschaftlichen Buchführung verfügt.
Steuerberater finden für Existenzgründer und Start-Ups
Wer ein Unternehmen gründen oder sich selbstständig machen möchte, der brauch nicht nur eine gute Geschäftsidee, sondern auch einen funktionierenden Businessplan. Neben den Gegebenheiten des Marktes, auf dem das neue Unternehmen tätig werden soll, sind auch spezielle rechtliche Anforderungen bei der Unternehmensgründung zu berücksichtigen.
Beginnend bei der Wahl der passenden Rechtsform für das zu gründende Unternehmen über die Unterstützung bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen und den notwendigen Behördengängen bis hin zur betriebswirtschaftlichen Finanzierungsplanung kann ein auf Existenzgründer spezialisierter Steuerberater bei der Unternehmensgründung nicht nur eine große Unterstützung sein. Er sorgt auch dafür, dass Ihr neues Unternehmen von Beginn an in rechtlich sicherem Fahrwasser unterwegs ist.
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0541 9393 99 99Für eine gute Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist die Höhe der berechneten Honorare nicht unbedingt ausschlaggebend. Diese Sicht bestätigt eine 2015 veröffentlichte Studie, nach der zwar knapp die Hälfte der Mandanten günstige Honorare als einen wichtigen oder sehr wichtigen Punkt für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ansehen, andere Punkte wie die Qualifikation, Erreichbarkeit und das Vertrauensverhältnis aber als deutlich wichtiger eingeschätzt werden.
Dabei kann nicht jeder Steuerberater seine Gebühren völlig frei selbst festlegen. Die Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) legt den Rahmen für die Höhe der Honorare von Steuerberatern gesetzlich fest. Innerhalb der dort festgelegten Richtlinien hat jeder Steuerberater aber einen gewissen Ermessensspielraum zur Festlegung seines Honorars. Entscheidend für die tatsächliche Höhe des in Rechnung gestellten Honorars des Steuerberaters ist der von ihm angesetzte Faktor, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr multipliziert wird.
Dieser Faktor richtet sich nach der Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwands. So kann der Steuerberater beispielsweise einen höheren Faktor ansetzen, wenn beispielsweise vor der Erstellung der Steuererklärung erst noch die Unterlagen des Mandanten sortiert werden mussten. Mit etwas eigener Vorarbeit können Sie daher auch die Gesamtkosten für den Steuerberater selbst senken.
Der Gebührenrahmen für Steuerberater ist in der Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) gesetzlich festgelegt. Für die entsprechenden Leistungen finden sich die ansetzbaren Gebühren in den Anlagen des Gesetzes. Diese gliedern sich in:
Die Höhe der im Einzelfall anzusetzenden Gebühr richtet sich dabei stets nach dem Gegenstandswert. Die jeweils anwendbaren Faktoren zur Ermittlung der tatsächlich abzurechnenden Gebühren sowie die Gebühren für die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sind in den einzelnen Paragrafen der STBVV geregelt.
Gängige Leistungen und Abrechnungen von Steuerberatern anhand von Beispielen erklärt:
Abrechnung für die Finanzbuchhaltung
Möchten Sie auch die Finanzbuchhaltung Ihres Unternehmens von einem Steuerberater erledigen lassen, so kommen hier die Gebühren der Tabelle C StBVV zur Geltung. Gemäß § 33 Abs. 1 StBVV kann für die Buchführung und das Kontieren von Belegen ein Faktor für die Berechnung der monatlichen Gebühr in Höhe von 2/10 bis 12/10 vom Steuerberater angesetzt werden.
Bei monatlichen Einnahmen Ihres Betriebes in Höhe von 50.000 Euro beträgt die volle Gebühr nach Tabelle C StBVV 130 Euro. Der Steuerberater kann Ihnen nach Anwendung der vorgegebenen Faktoren also je nach Aufwand monatlich zwischen 26 Euro und 156 Euro in Rechnung stellen.
Abrechnung für eine Einkommenssteuererklärung
Möchten Sie lediglich eine Einkommenssteuererklärung von Ihrem Steuerberater anfertigen lassen, so gelten die Gebührensätze nach Tabelle A. Bei einem Jahreseinkommen (Gegenstandswert) in Höhe von 50.000 Euro beträgt der volle Gebührensatz nach Tabelle A StBVV 1.230 Euro. Nach § 24 Abs. 1 StBVV darf der Steuerberater einen Faktor von 1/10 bis 6/10 für die Erstellung einer Einkommenssteuerklärung berechnen.
Die zu zahlende Gebühr kann also zwischen 123 Euro und 738 Euro liegen. Üblicherweise wird die mittlere Gebühr, also 430,50 Euro angesetzt. Bei einem erhöhten Arbeitsaufwand bei der Erstellung der Steuererklärung darf der Steuerberater aber auch bis zu 738 Euro verlangen. Allerdings muss er dann begründen, worin der erhöhte Arbeitsaufwand bestand.
Abrechnung für eine Einnahmenüberschussrechnung
Als Selbstständiger möchten Sie eine Einnahmenüberschussrechnung von Ihrem Steuerberater erstellen lassen. Im vergangenen Geschäftsjahr haben Sie Einnahmen in Höhe von 100.000 Euro erzielt. Die volle Gebühr nach Tabelle B StBVV beträgt hierfür 348 Euro. Gemäß § 25 Abs. 1 StBVV kann ein Steuerberater hierfür einen Faktor von 5/10 bis 30/ 10 ansetzen.
Die tatsächlich in Rechnung gestellten Gebühren können also zwischen 174 Euro und 1.044 Euro liegen. Je nachdem, wie hoch der Aufwand zur Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung also tatsächlich ist, hat der Steuerberater also auch hier einen relativ großen Spielraum bei der Abrechnung. Üblicherweise wird auch hier der Mittelwert in Rechnung gestellt.
Anhand der Steuerberatervergütungsverordnung können Sie also bereits im Vorfeld eine ungefähre Abschätzung der auf Sie zukommenden Kosten vornehmen. Im Internet finden sich auch zahlreiche kostenlose Berechnungsprogramme, die Ihnen die eigene Berechnung der möglichen Gebühren vereinfachen.
Gleichzeitig können Sie anhand der gesetzlich vorgegebenen Werte die Rechnung Ihres Steuerberaters überprüfen. Liegen die abgerechneten Werte über den üblicherweise angewendeten Mittelwerten, sollten Sie auf eine Erklärung der Abrechnung seitens des Steuerberaters bestehen.
Gründe für erhöhte Honorare aufgrund eines erhöhten Aufwands sind meist in unsortierten Belegen zu finden. Durch das Vorsortieren der eigenen Belege können Sie daher oft Gebühren für den Steuerberater einsparen. Wenn Sie in Ihrem Betrieb eigenes Personal beschäftigen, können Sie die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung auch von einem Lohnbüro übernehmen lassen. Das ist meist günstiger, als diese Aufgabe einem Steuerberater zu übertragen.
Grundsätzlich müssen sich Steuerberater bei der Berechnung ihres Honorars an die Steuerberatervergütungsverordnung halten. Allerdings wurde die Steuerberatervergütungsverordnung am 23.07.2016 reformiert. Der durch die Reform neu hinzugekommene § 4 StBVV erlaubt es Steuerberatern und Mandanten auch eine andere (höhere oder geringere) als die gesetzlich fixierte Gebühr zu vereinbaren.
Damit diese vom Gesetz abweichenden Gebühren gültig sind, müssen Sie zwischen Mandanten und Steuerberater schriftlich vereinbart werden. Eine unentgeltliche Steuerberatung ist allerdings nicht erlaubt. Das erschließt sich allein schon aus dem Haftungsrisiko, welches ein Steuerberater mit seiner Tätigkeit eingeht und gegen welches er sich durch eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung absichern muss.
Neben den gesetzlich gültigen Gebührensätzen werden oft auch zusätzliche Stundensatzvereinbarungen angewendet. Nach § 13 StBVV kann diese zwischen 30 Euro und 75 Euro je angefangene halbe Stunde liegen.
Zudem gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) lediglich für Steuerberater mit Sitz in Deutschland. Als Unternehmer wie auch als Privatperson kann eine Steuerberatung aber auch von einem Steuerberater mit Sitz im Ausland wahrgenommen werden. Während der in Deutschland ansässige Steuerberater also grundsätzlich an die Gebühren der StBVV gebunden ist, kann ein beispielsweise in Österreich ansässiger Steuerberater ebenfalls deutsche Mandanten steuerrechtlich beraten und dafür andere Gebühren ansetzen.
Zur Abrechnung der steuerrechtlichen Beratung und weiterer Leistungen muss ein Steuerberater immer eine ordentliche Rechnung stellen. In dieser sind die angesetzten Gebühren und getätigten Auslagen einzeln aufgelistet sowie eine kurze Bezeichnung beziehungsweise Beschreibung der abgerechneten Tätigkeiten. Außerdem müssen die im Einzelnen angewendeten Vorschriften der Gebührenverordnung angegeben sein, insbesondere der verwendete Faktor zur Berechnung der erhobenen Gebühren.
Zeitgebühren, die nach dem gleichen Stundensatz berechnet werden, können zusammengefasst auf der Rechnung erscheinen. Alle erhobenen Gebühren der steuerlichen Beratung und weiterer Tätigkeiten sind Nettobeträge. Dementsprechend kommt die gesetzlich gültige Umsatzsteuer noch hinzu.
Kosten, die für die Tätigkeiten des Steuerberaters entstehen, können als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Tätigkeiten zur Ermittlung der Einkünfte nötig waren und damit beruflich veranlasst sind. Hiervon ausgenommen sind privat veranlasste Kosten für den Steuerberater, beispielsweise in der Einkommenssteuererklärung das Ausfüllen der „Anlage Kind“.
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Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) lässt jedem Steuerberater bei der Höhe der Abrechnung der anzusetzenden Gebühren einen gewissen Freiraum, indem der jeweilige Faktor entsprechend dem angefallenen Aufwand gewählt werden kann. Hierbei kann es vorkommen, dass Sie selbst mit der Höhe der Rechnung nicht einverstanden sind. Im Gegensatz zum Kauf einer mangelhaften Sache darf dennoch nicht einfach der zu bezahlende Betrag gemindert werden.
Gemäß § 675 BGB handelt es sich bei einem mit einem Steuerberater geschlossenen Vertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Demnach schuldet der Steuerberater einen Mandanten keinen Erfolg, sondern lediglich die vereinbarte Tätigkeit. Trotz alledem haben Sie natürlich gewisse Möglichkeiten, sich gegen eine ungerechtfertigt hohe Rechnung zur Wehr zu setzen. Diese Schritte können Sie dabei unternehmen:
Prüfen Sie die angesetzten Gebühren
Die StBVV legt den Gebührenrahmen für die Abrechnung von steuerrechtlicher Beratung per Gesetz fest. An diese Gebührenordnung müssen sich alle in Deutschland ansässigen Steuerberater grundsätzlich halten. Das gibt Ihnen als Mandanten die Möglichkeit, die Höhe der von Ihrem Steuerberater abgerechneten Gebühren unabhängig zu überprüfen.
Da die StBVV allerdings nur einen Rahmen für die Gebühren eines Steuerberaters aufstellt, können die tatsächlichen Kosten der Steuerberatung deutlich variieren. Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Steuerberater deutlich zu hohe Gebühren ansetzt, obwohl der Arbeitsaufwand diese nicht rechtfertigt, sollten Sie um eine Erklärung bitten. Sind Sie mit der Erklärung nicht einverstanden oder können diese nicht nachvollziehen, können Sie dem Steuerberater das Mandat entziehen und sich einen anderen Steuerberater suchen, der möglicherweise fairer abrechnet.
Legen Sie Beschwerde ein
Alle Steuerberater in Deutschland sind in der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer organisiert. Sind Sie mit der Leistung Ihres Steuerberaters nicht zufrieden, können Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer Beschwerde einlegen. Zwar kann die Steuerberaterkammer die Korrektheit der Rechnung nicht überprüfen, wohl aber, ob die StBVV korrekt angewendet wurde und ob der Steuerberater seinen beruflichen Pflichten nachgekommen ist.
Fordern Sie Schadensersatz
Sind Sie nicht nur mit den Steuerberaterkosten nicht einverstanden, sondern hat dieser einen Fehler gemacht, der Ihnen einen finanziellen Schaden zugefügt hat, so haben Sie gemäß § 280 Abs. 1 BGB Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Steuerberater. Genau für solche Fälle muss jeder Steuerberater über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz ist allerdings, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist, der durch die Arbeit des Steuerberaters verursacht wurde und Sie dessen Schuld an dem entstandenen Schaden auch beweisen können. Dies könnte zum Beispiel der Fall ein, wenn Sie einen vom Finanzamt verhängten Verspätungszuschlag zahlen müssen, weil Ihr Steuerberater bestimmte Fristen nicht eingehalten hat. Voraussetzung dabei ist natürlich, dass Sie Ihre Unterlagen entsprechend rechtzeitig dem Steuerberater zukommen lassen haben.
Wechseln Sie den Steuerberater
Sind Sie mit Ihrem Steuerberater unzufrieden, sei es aufgrund zu hoher Rechnung oder aus anderen Gründen, so können Sie Ihren Steuerberater auch wechseln. In Deutschland gibt es knapp 90.000 Steuerberater (Stand 01/21). Die Auswahl ist also groß. Bei der Suche nach einem neuen Steuerberater können Sie bereits im Vorfeld über das Thema Kosten und Gebühren sprechen.
Bei der Kündigung eines Steuerberatervertrags sollten Sie allerdings eventuell vereinbarte Kündigungsfristen überprüfen. Vor der Kündigung sollte außerdem geklärt werden, ob und welche Leistungen vom bisherigen Steuerberater eventuell bereits erbracht, aber noch nicht abgerechnet wurden. So können teure Doppelzahlungen an zwei Steuerberater für die gleiche Leistung vermieden werden.
Zudem sollten alle offenen Rechnungen bei Ihrem alten Steuerberater ausgeglichen werden. Andernfalls ist der Steuerberater nach § 66 Abs. 2 StBerG berechtigt, entsprechende Unterlagen von Ihnen einzubehalten. Ohne diese kann der neue Steuerberater eventuell seine Arbeit nicht aufnehmen.
Dies betrifft allerdings nur Unterlagen, die im direkten Zusammenhang einer noch offenen Zahlung stehen. Gibt es also beispielsweise Streitigkeiten über die Rechnung zur Steuererklärung des Jahres 2020, so müssen Unterlagen aller anderen Jahre vom Steuerberater sofort herausgegeben werden.
Vorbereitung ist das A und O, wenn Sie zwar einen Steuerberater für fachliche Unterstützung und finalen Abschluss Ihrer Steuererklärung benötigen, aber dafür nicht Unmengen an Sonderkosten bezahlen möchten. Diese können Sie verhindern, indem Sie Ihrem Steuerberater entsprechende Arbeit oder Rückfrageschlaufen ersparen. Nachweise und Belege sammeln, ist das mühselige A und O in Sachen Steuern.
Denken Sie also daran, entsprechende Kauf- oder Bezahlbelege an einem Ort abzulegen, sodass diese im darauffolgenden Jahr für Ihre Steuererklärung beisammen sind und nichts vergessen wird. Wichtig: Diese Belege werden bis zu zwei Jahre nach dem Steuerbescheid beim Steuerberater hinterlegt, falls das Finanzamt diese zur Prüfung anfordert. Mit den folgenden Kniffen schrumpft Ihre Rechnung beim Steuerberater.
Alles das, was Sie im Rahmen Ihres Berufs kaufen, gilt als Arbeitsmittel und kann entsprechend abgesetzt werden, um Steuern zu sparen. Zu diesen Ausgaben zählt Ihr neuer Laptop genauso wie entsprechende Arbeitskleidung. Wichtig ist, dass jede Ausgabe, die unter 800 Euro netto gekostet hat, direkt im Jahr der Ausgabe verrechnet wird – alles darüber über mehrere Jahre.
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job oder möchten sich weiterqualifizieren? Die anfallenden Kosten, wie zum Beispiel für entsprechende Bewerbungsfotos, können Sie in beim Steuerberater angeben. Auch die Anreise zum Vorstellungsgespräch oder das Porto für Bewerbungen per Post zählen dazu.
Sie gehören im Rahmen Ihrer Tätigkeit einem Berufsverband an? Auch diese Kosten können Sie im Rahmen deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Hierfür gelten keine Obergrenzen.
Es empfiehlt sich früh fürs Alter vorzusorgen. Wer eine entsprechende Altersvorsorge hat und monatlich darin einzahlt, kann die Beträge steuerlich absetzen. Sowohl die betriebliche Altersvorsorge als auch die Rürup-Rente bergen den Vorteil, dass die Beiträge sich positiv auf die Steuer auswirken.
Die Abgeltungssteuer bezieht sich auf Kapitalerträge aus Investitionen wie Aktien und hat einen gleichbleibenden Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Diese Steuer kommt für viele Anleger oftmals überraschend, da zum Beispiel beim Renteneintritt dieser Prozentsatz auf Rentenfonds fällig wird. Unser Tipp: Richten Sie Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank ein, um überflüssige Steuerzahlungen von Anfang an zu vermeiden.
Sie möchten heiraten? Dann sollten Sie zumindest die standesamtliche Trauung auf Ende des Jahres schieben, um möglichst viele Vorteile im Rahmen des Ehegattensplittings zu erzielen. Hierbei wird für das gesamte Steuerjahr die Steuerlast überproportional gesenkt.
Ab einer Höhe von 300 Euro könne Sie Ihre Spenden an eingetragene Vereine oder gemeinnützige Einrichtungen absetzen. Denke hierbei stets daran, dir eine entsprechende Quittung ausstellen zu lassen. Haben Sie in einem Jahr besonders viel gespendet, können Sie das aufteilen und noch im darauffolgenden Jahr geltend machen.
Für Arbeitnehmende mit überdurchschnittlichen Ausgaben pro Monat gibt es die Möglichkeit des Verlustvortrags. Wenn Sie also einen besonders langen Arbeitsweg oder einen zweiten Wohnsitz haben, können Sie einen entsprechenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Dieser wird dann bereits bei Ihrer Monatsabrechnung berücksichtig und es bleibt schließlich direkt mehr vom Netto übrig.
Hatten Sie in 2021 ein Jahreseinkommen von unter 9.744 Euro, ist keine Einkommenssteuer fällig und Sie können sich von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Dafür muss nur die Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Diese Bescheinigung legt Ihr Steuerberater anschließend bei Ihrer Bank vor, wodurch Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben werden.
Nutzen Sie Ihren Dienstwagen auch privat? Dann müssen Sie diesen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Üblich ist hier die Ein-Prozent-Reglung, jedoch gibt es auch die Möglichkeit, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen, was in vielen Fällen zu einer Steuerersparnis führt. Übrigens: Für Elektro-Dienstwagen gilt derzeit eine 0,25-Prozent-Regelung.
Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung für Ihren Arbeitgeber tätig sind, können anfallende Ausgaben bis 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden Ausgaben wie Miete, Rundfunkgebühren oder Nebenkosten. Hierbei gilt jedoch: Das Finanzamt muss Ihr Arbeitszimmer anerkennen, dies ist wiederum oft nicht gegeben – Verbrauchsmaterial allerdings gilt unabhängig hiervon.
Steuern sind ein Thema, mit dem sich nahezu jeder Mensch befassen muss. Zwar kann man als Arbeitnehmer dem Ganzen relativ leicht entgehen, da der Arbeitgeber bereits die Lohnsteuer an das Finanzamt abführt, eventuell entgehen einem dadurch aber auch Rückzahlungen zu viel gezahlter Steuern.
Spätestens wenn Sie eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder selbst ein Unternehmen führen, kommen Sie am Thema Steuern aber nicht vorbei.
Zwar sind Sie auch dann rein rechtlich nicht gezwungen, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, sinnvoll kann es in den meisten Fällen dennoch sein. Vor allem deshalb, weil das Steuerrecht sehr umfangreich und komplex ist und Fehler in den eigenen Steuerangelegenheiten nicht nur teuer, sondern unter Umständen sogar strafrechtlich relevant werden können. Wer die eigene Buchhaltung und die eigenen steuerrechtlichen Angelegenheiten einem Profi übergibt, kann damit nicht nur erheblich Zeit und Energie sparen, er bekommt dabei auch rechtliche Sicherheit. Werden Fehler von einem Steuerberater begangen, haftet dieser auch dafür.
Gerade für Kleinunternehmer oder Soloselbstständige kann es verlockend sein, die relativ hoch erscheinenden Gebühren für einen Steuerberater einsparen zu wollen. Bei solch einer Überlegung sollten Sie aber auch betrachten, welchen Preis Sie stattdessen bezahlen müssen. Dieser wird dann zwar nicht in Geld abgegolten, dafür aber in Zeit und Energie. Die Zeit und Energie, die es kostet, sich in das Steuerrecht ausführlich einzuarbeiten, könnten Sie eventuell sinnvoller in das eigene Geschäft investieren.
Dadurch kann sich die Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters am Ende sogar finanziell rentieren. Zum einen, weil Sie eventuell die eigene Steuerlast reduzieren können und dadurch Geld einsparen können. Zum anderen, weil Sie in der Zeit, in der Sie sich sonst selbst mit Buchhaltung und Steuern beschäftigt hätten, Ihr eigenes Geschäft vorangetrieben und dabei höhere Umsätze erzielt haben.