Baulohn Abrechnung aller Gewerke | Lohnbüro Lohnhelden

Wir sind ein umfassend spezialisierter Dienstleister für Ihre Baulohnabrechnung und bringen in diesem Bereich langjährige Erfahrung mit. Die Baulohnabrechnung übernehmen wir für Betriebe jeder Größenordnung und in allen Gewerken.

Auf unseren Komplettservice können Sie sich verlassen. Das gilt auch in komplexen Bereichen. So sind etwa die Tarife für manche Branchen oftmals nur kompliziert zu berechnen. Für uns ist das kein Problem. Dazu zählen die Lohnabrechnungen von

  • Dachdeckern
  • Malern und Lackierern,
  • Gerüstbauern,
  • Garten- und Landschaftsbauern sowie
  • Steinmetzen und Steinbildhauern.

Unsere Leistungen bei der Baulohnabrechnung

Aufgrund der vorliegenden Komplexität sind für die effiziente und rechtssichere Baulohnabrechnung genaue Spezialkenntnisse erforderlich. Sie profitieren dabei von unserem Know-how und unseren Erfahrungen.

Ihre Baulohnabrechnung gestalten wir Ihnen so unkompliziert wie möglich. Über den gewöhnlichen Leistungsumfang einer Lohnabrechnung hinaus bieten wir Ihnen für die Baulohnabrechnung folgende Leistungen an:

  • Erfassung aller geleisteten Stunden sowie der Urlaubs- und Krankheitstage
  • Führen von Arbeitszeit- und Urlaubskonten
  • Ermittlung von Lohnausgleichsbeträgen
  • Berechnung der SV-Beiträge
  • Berechnung des Urlaubsgeldes und des 13. Monatsgehalts
  • Ermittlung von Änderungen in den Tarifverträgen
  • Ausfertigen von Erstattungsanträgen für Lohnausgleichs- und Urlaubskassen
  • Erstellung von unterschriftsfertigen Listen für die Beantragung der KUG und der Saison-KUG bei der BfA
  • Führen der ZVK-Beitragslisten und der Winterausfallgeld-Listen
  • BG- und Sofortmeldungen
  • Schriftwechsel Sozialkasse und Berufsgenossenschaft

Über gesetzliche Änderungen halten wir Sie fortwährend auf dem Laufenden.

Was bringt Ihnen unsere Baulohnrechnung?

Unser professioneller Service entlastet Sie als Arbeitgeber deutlich. Sie haben nur sehr wenig Zeitaufwand, wenn Sie uns die nötigen Daten für die Baulohnabrechnung übergeben. Damit konzentrieren Sie sich voll auf Ihre Firma.

Zum Kern unserer Dienstleistung gehört ein persönlicher Ansprechpartner für Sie. Wir garantieren Ihnen die Richtigkeit Ihrer Baulohnabrechnung, Nachforderungen vom Finanzamt oder den Sozialkassen haben Sie nicht zu befürchten. Minimieren Sie durch unseren Service Ihr Risiko für fehlerhafte Abrechnungen. Sollten Sie einmal von einer Betriebsprüfung betroffen sein, unterstützen wir Sie bei Bedarf gern.

Wir beschäftigen ausgewiesene Spezialisten und arbeiten sehr effizient. Dadurch erhalten Sie Ihre Baulohnabrechnung nicht nur in erstklassiger Qualität, sondern auch sehr kostengünstig. In der Regel sind vergleichbare Dienstleister teurer als wir. Zudem passt unsere Baulohnabrechnung zu Unternehmen jeder Größenordnung. Wir stellen uns mit unserer Leistung auf Ihre Betriebsgröße ein.

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Vorteile für größere Firmen

Größere Bauunternehmen mit mehreren Baustellen müssen die erbrachten Arbeitsleistungen exakt auf einzelne Projekte und die entsprechenden Kostenstellen buchen. Dabei helfen wir Ihnen. Das dient Ihrem Controlling und der Projektierung: Sie behalten komplett den Überblick über alle Personalkosten.

Wir arbeiten mit dem Lohnabrechnungsprogramm Agenda. Dieses kann Informationen zu Baustellen = Kostenstellen problemlos verarbeiten. Dies erfolgt im Rahmen der Agenda-Stundenerfassung. Gleichzeitig liefert Ihnen das Programm übersichtliche Auswertungen zum verwendeten Kostenstellenrahmen. Über zahlreiche Schnittstellen ist der Import der elektronisch erfassten Arbeitszeiten ganz einfach.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen nehmen bei uns im Gegensatz zu automatischen, unpersönlichen Programmen von Rechenzentren spezialisierte Lohnsachbearbeiter vor. Diese nutzen natürlich eine Software, doch sie entdecken auch sofort Ungereimtheiten. Es ist bekannt, das die Programme von Datenzentren sehr störanfällig sind.

Machen Sie sich davon unabhängig und setzen Sie auf unsere Expertise, um künftige Engpässe, Fehler und Terminschwierigkeiten zu vermeiden. Auch urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle gibt es in unserem Team von mehreren Mitarbeitern nicht.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Was ist der Baulohn, warum gibt es Baulohn und was macht ihn so besonders?

Der Baulohn unterscheidet sich in mehreren Bereichen vom sog. allgemeinen Lohn. Warum spielt dieser Unterschied für Sie als Bauunternehmer eine Rolle und welche Aspekte gilt es bei der Baulohnabrechnung zu berücksichtigen?

Dass der Lohn für einen Bauarbeiter anders berechnet wird als zum Beispiel der Lohn für Mitarbeiter, die in einem Büro beschäftigt sind, liegt darin begründet, dass Bauunternehmen, und damit der Einsatz der beschäftigten Bauarbeiter, vom Wetter abhängig sind. Je länger beispielsweise ein Winter andauert, umso weniger Aufträge können angenommen bzw. ausgeführt werden, wenn die Arbeiten nur bei entsprechend gutem Wetter ausführbar sind. Auch Ausfälle aufgrund langanhaltender schlechter Witterung, die selbstverständlich unabhängig von der Jahreszeit auftreten kann, müssen vom Bauunternehmen abgefedert werden. Aus diesen Gründen ergeben sich verschiedene Bestandteile für den Baulohn.

Der Bruttolohn eines Arbeitnehmers im Baugewerbe richtet sich nach dem Gesamttarifstundenlohn und besteht aus dem Tarifstundenlohn - in der Höhe abhängig von der Lohngruppe - und einem Bauzuschlag.

Dieser Zuschlag wird Arbeitnehmern im Baugewerbe gewährt, die hauptsächlich draußen, also außerhalb einer Halle oder eines Büros arbeiten.

Er soll die andauernd bestehende Belastung ausgleichen und teilt sich auf in Ausgleich „wegen witterungsbedingter Belastung“, Ausgleich „wegen häufigem Wechsel der Baustellen und damit verbunden einem wechselnden Anfahrtsweg oder neuen Begebenheiten bei der Arbeit“ sowie einem Lohnausgleich vom Baulohn bei sog. Schlechtwetterzeiten im Winter.

Die Lohnhelden informieren zum Thema Baulohn und helfen auch bei allen weiteren Fragen bezüglich der Lohnabrechnung.

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Müssen Sie für Ihr Unternehmen Baulohn zahlen?

Leider gibt es keine abschließende Auflistung, aus der klar hervorgeht, welche Unternehmen zum Baugewerbe gehören und welche Unternehmen Baulohn abrechnen müssen. Eine Orientierung kann am Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV) sowie am Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfolgen. Finden sich die Leistungen Ihres Unternehmens in den Katalogen wieder, ist Ihr Unternehmen baulohnpflichtig und es ist von einer Verpflichtung zur Beitragszahlung an SOKA-BAU auszugehen.

Zum Baugewerbe zählen in jedem Fall die folgenden Baugewerbezweige: Bauhauptgewerbe, Maler und Lackierer, Dachdecker, Gerüstbauer sowie Garten- und Landschaftsbauer.

Zum Bauhauptgewerbe gehören jene Wirtschaftszweige, die im Hoch- oder Tiefbau tätig sind oder spezialisierte Bautätigkeiten ausführen, wie beispielsweise Gebäudebau, Straßenbau, Leitungstiefbau, Kläranlagenbau, Abbrucharbeiten, Ingenieurholzbau, Schornsteinbau sowie Zimmereiarbeiten.

Es ist also für JEDES Unternehmen wichtig zu klären, ob ein Baugewerbe vorliegt, weil sich mit einem Ja oder Nein entscheidet, ob die sog. SOKA-Pflicht besteht oder nicht. Unternehmen, die SOKA-pflichtig sind, sind jene, die ihren Mitarbeitern Baulohn zahlen MÜSSEN!

Ein wichtiger Hinweis: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob es Baulohn abrechnen muss. Die SOKA-Bau schreibt die Unternehmen der Baubranche an und fragt die Anzahl der baugewerblichen Arbeitsstunden im Verhältnis zur Gesamtmenge der Arbeitsstunden ab. Auf dieser Basis wird festgestellt, ob eine Beitragspflicht vorliegt. Da dies auch rückwirkend für vergangene Zeiträume, tatsächlich auch für mehrere Jahre erfolgt, können sich schnell Beitragsnachforderungen in sogar existenzgefährdender Höhe ergeben.

Sie können die Baulohnabrechnung betriebsintern leisten oder die Abrechnung an einen externen Dienstleister auslagern: Das sog. Baulohn Outsourcing.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es neben der SOKA-BAU weitere Sozialkassen gibt, die für spezielle Branchen geschaffen wurden. So gibt es die SOKA-DACH (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk), die EWGaLa (Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau), die SKG (Sozialkasse für das Gerüstbaugewerbe), die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes sowie die Malerkasse.

Der Baulohn und die SOKA-Pflicht.

Was ist nun also die SOKA Bau? SOKA oder auch SOKA Bau ist die Kurzbezeichnung für die „Sozialkassen für das Baugewerbe“ und ist eine übergeordnete Marke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, kurz ULAK genannt, sowie der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, kurz ZVK.

Warum gibt es diese Zusatzkassen? Aufgrund der witterungsabhängigen und den daraus erschwerten Bedingungen für die Arbeitnehmer soll mit diesen Kassen sichergestellt werden, dass jeder Arbeitnehmer zum Beispiel sowohl im Urlaub als auch bei witterungsbedingten Ausfall den jeweils zustehenden Lohn bekommt.

Um dies sicherstellen zu können, sind SOKA-pflichtige Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, den Beitrag zum Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse (ULAK) zu übergeben. Das Urlaubsentgelt für gewerbliche Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft wird über einen vom Arbeitgeber monatlich zu entrichtenden Beitrag, der sich aus der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer ergibt, finanziert.

Durch die nach wie vor hohe Fluktuation in der Bauwirtschaft (etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer sind weniger als sechs Monate und etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer weniger als zwölf Monate im Kalenderjahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt) haben die Arbeitnehmer vielfach nicht die Möglichkeit, ihren Urlaub zusammenhängend zu nehmen. Das Bundesurlaubsgesetz sieht zwar vor, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist, der volle Urlaubsanspruch entsteht nach dem Gesetz aber erst nach einem halben Beschäftigungsjahr. Außerdem kommt es im Baugewerbe recht häufig zu Insolvenzen, weshalb das Urlaubsentgelt in diesen Fällen gefährdet wäre.

Um dies auszuschließen, verwaltet die ULAK das Geld treuhänderisch und zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nachdem der Arbeiter seinen Urlaub genommen hat.

Damit werden aber auch die Arbeitgeber von dem Risiko entlastet, für den vollen Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers aufkommen zu müssen, obwohl dieser gar nicht das ganze Jahr im Betrieb beschäftigt ist.

Die SOKA-BAU führt das Urlaubsverfahren auch für gewerbliche Arbeitnehmer durch, die von ausländischen Betrieben auf Baustellen nach Deutschland entsandt werden. Damit soll die Chancengleichheit zwischen deutschen und ausländischen Baubetrieben hergestellt werden und grundlegende Arbeitnehmerrechte für alle Beschäftigten gesichert werden.

Sollte es sich bei Ihrer Firma um ein SOKA-pflichtiges Unternehmen handeln, muss diese Tatsache natürlich auch bei der Lohnberechnung (Baulohnabrechnung) Berücksichtigung finden.

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Was bedeutet die SOKA-Pflicht für die Baulohnabrechnung in Ihrem Unternehmen?

Bei der Baulohnabrechnung gibt es einige Besonderheiten, die Sie als Arbeitgeber berücksichtigen müssen.

Die Lohnabrechnung funktioniert auch im Baugewerbe zunächst nach den allgemeingültigen Vorgaben. Der Arbeitgeber ermittelt das Gesamtbrutto, berechnet die anfallende Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung, woraus sich schließlich der Nettolohn ergibt. In der Baulohnabrechnung wird dieses gängige Schema durch weitere Positionen ergänzt.

Eine besondere Herausforderung stellt das oben beschriebene Sozialkassenverfahren dar. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an die Sozialkasse. Über diese Zahlungen sind monatliche Meldungen zu erstellen.

Der Arbeitgeber meldet Ansprüche auf Ausgleichszahlungen an und wickelt diese mit SOKA-BAU bzw. der zuständigen Sozialkasse ab. Teilweise variieren die Beitragssätze je nach Branche und auch die Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann unterschiedlich sein.

Der Umgang mit den Arbeitszeitkonten der Beschäftigten ist ebenfalls einen Besonderheit. Da die Arbeitszeiten im Baugewerbe im Jahresverlauf variieren, müssen Arbeitgeber, die eine interne Baulohnabrechnung betreiben, Arbeitszeitkonten führen. Je nach Tarifvertrag werden gewöhnlich Sommer- und Winterarbeitszeiten unterschieden, wobei im Sommer mehr Sollarbeitsstunden abgerechnet werden als im Winter.

Auch der variierende Baulohn ist eine weitere Eigenheit im Baugewerbe, feste Monatslöhne sind kaum üblich. Im Regelfall variieren die Bruttolöhne der Arbeitnehmer in Abhängigkeit von der gearbeiteten Stundenzahl.

Zulagen und Zuschläge zum regulären Stundenlohn (beispielsweise Zulagen für Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszulagen) müssen gesondert für die angefallenen Arbeitszeiten ermittelt und ebenfalls in der Baulohnabrechnung ausgewiesen werden.

Sachleistungen wie die Verpflegung auf der Baustelle, eine zur Verfügung gestellte Unterkunft und Fahrtkostenzuschüssen müssen steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt abgerechnet werden.

Des Weiteren gibt es sogenannte Sofortmeldungen, die zum Beispiel erfolgen müssen, wenn ein neuer Arbeitnehmer eingestellt wird. Diese Sofortmeldung hat VOR Arbeitsantritt an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu erfolgen. Andernfalls drohen bei einer Zollprüfung empfindliche Bußgelder.

Ein anderer großer Bereich ist das Saison- und Kurzarbeitergeld (früher Schlechtwettergeld). Kommt es im Baugewerbe zum witterungsbedingten Ausfall von Arbeitszeiten, muss der Arbeitgeber die Ansprüche der einzelnen Mitarbeiter berechnen und entsprechend Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen.

Also alles in allem ein sehr komplexes Vorgehen, das sich in einigen Bereichen doch erheblich von einer „normalen“ Lohn- und Gehaltsabrechnung unterscheidet.

Infos zum Baulohn Outsourcing?

Was ist Outsourcing? Der Begriff Outsourcing beschreibt die Auslagerung einzelner Leistungen, Teilbereiche oder Geschäftsprozesse eines Betriebes, die nicht mehr vom Unternehmen selbst erbracht oder übernommen werden. Die ausgelagerten Funktionen werden an externe Dienstleister übergeben. Gründe für ein Outsourcing sind in der Regel entweder eine angestrebte Kostenersparnis oder die Vereinfachung von Betriebsabläufen.

Beim Baulohn Outsourcing spielen folgende Gründe eine wichtige Rolle: Durch eine gezielte Auslagerung der Baulohnabrechnung können die Kosten gesenkt werden, weil der externe Dienstleister dank seiner Spezialisierung auf genau diesen Abrechnungsbereich die Leistung kostengünstiger anbieten kann als wenn sie vom Betrieb selbst geleistet wird. Der betriebliche Mehraufwand im Vergleich zur „normalen“ Lohn- und Gehaltsabrechnung ist in der Regel kostenintensiver als das Baulohn Outsourcing.

Ein weiterer Aspekt ist die Qualitätsverbesserung der Baulohnabrechnung. Die Spezialisierung des Dienstleisters stellt sicher, dass Ihre Abrechnungen zuverlässig und korrekt sind und immer der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Trotz fortlaufender Neuerungen, Anpassungen und Ausnahmeregelungen in diesem besonderen Abrechnungsbereich.

Zu den eben genannten Vorteilen kommt hinzu, dass auch der Betrieb, der die Baulohnabrechnung auslagert Effizienzvorteile hat. Die Mitarbeiter, die nebenbei oder zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit für die Baulohnabrechnung zuständig sind, werden entlastet und können sich effizient ihren eigentlichen Kernaufgaben widmen.

Die Baulohnabrechnung und die Büroarbeiten rund um die Mitarbeiter im Baugewerbe sind bekanntermaßen sehr umfangreich und erfordern Zeit und besondere spezielle Kenntnisse. Die immer wieder veränderten Tarifverträge und gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen bei der Erstellung der Baulohnabrechnung beachtet werden. Auf Grund der ständigen Veränderungen macht es Sinn, sich auf einen Partner verlassen zu können, der auf die Erstellung von Baulohnabrechnungen spezialisiert ist.

Bei großen Unternehmen im Baugewerbe, die auf mehreren Baustellen im Einsatz sind, müssen die erbrachten Arbeitsleistungen auf die verschiedenen einzelnen Projekte und die entsprechenden Kostenstellen gebucht werden. Beim Baulohn Outsourcing erledigen wir das für Sie. Sie behalten den Überblick über alle Personalkosten, erhalten wichtige Kennzahlen für Controlling und Projektierung und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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Das Baulohn Outsourcing für die Baulohnabrechnung in Ihrem Unternehmen!

Eine Möglichkeit, die Unsicherheiten und den Aufwand der Baulohnabrechnung und allgemeine Gehaltsabrechnung in Ihrem Unternehmen zu minimieren, ist das Baulohn Outsourcing. Für Baubetriebe – gleichgültig welcher Unternehmensgröße - ist diese Lösung oftmals eine große Erleichterung, die es ihnen erlaubt, sich um das eigentliche Kerngeschäft kümmern zu können.

Gerade für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist es von größter Wichtigkeit, sich in der Baulohnabrechnung und ihrer Definition auszukennen. Das Wissen um eine allgemeine Lohnabrechnung genügt in dieser Branche und ihren Nebenbranchen nicht mehr. Oft genug kommt es vor, dass die SOKA Bau nachträglich ihre Beiträge einfordert. Der Rechtsanspruch hierzu ist in §25, Absatz 4 VTV geregelt. Dort heißt es, dass Rückforderungen noch vier Jahre im Nachhinein geltend gemacht werden können.

Es ergeben sich also aus den oben genannten Aspekten viele zusätzliche Besonderheiten für die Erstellung der Baulohnabrechnung. Damit Sie dennoch alle rechtlichen und steuerlichen Vorschriften einhalten, ist die Erstellung der laufenden Baulohnabrechnung über einen externen Dienstleister die passende und komfortable Alternative.

Wie oben beschrieben, ist die Baulohnabrechnung nicht mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung sonstiger Branchen zu vergleichen. Im Baugewerbe ergeben sich einige Besonderheiten, die von jedem Unternehmen strikt einzuhalten sind. Wenn Sie Ihren Betrieb im Bereich Baulohnabrechnung entlasten möchten und eine professionelle Erledigung Ihrer laufenden Baulohnabrechnung erwarten, sind wir der richtige Partner für Sie und Ihr Unternehmen.

Bei uns ist Ihr persönlicher Ansprechpartner immer für Sie da. Er steht Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Baulohnabrechnung mit Kompetenz und Zuverlässigkeit zur Verfügung. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Wir garantieren die Richtigkeit Ihrer Baulohnabrechnung, d.h., dass keine Nachforderungen vom Finanzamt oder den Sozialkassen zu erwarten sind. Fehlerhafte Abrechnungen gehören der Vergangenheit an. Im Falle einer anstehenden Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen unterstützen wir Sie bei Bedarf ebenfalls gern.

Dadurch, dass unsere Baulohnabrechnung sich Ihrer Betriebsgröße anpasst und sich ganz auf Ihre individuellen Anforderungen einstellt, bekommen Sie die perfekte Lösung für Ihre Baulohnabrechnung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir Ihre Baulohnabrechnung Ihren Anforderungen entsprechend, individuell gestalten und über den gewöhnlichen Leistungsumfang einer Lohnabrechnung hinaus folgende Leistungen anbieten: Die Erfassung aller geleisteten Stunden sowie der Urlaubs- und Krankheitstage, das Führen der Arbeitszeit- und Urlaubskonten, die Ermittlung von Lohnausgleichsbeträgen, die Berechnung der SV-Beiträge, die Berechnung des Urlaubsgeldes sowie des 13. Monatsgehalts, die Berücksichtigung von Änderungen in den Tarifverträgen, die Ausfertigung von Erstattungsanträgen für Lohnausgleichs- und Urlaubskassen, die Erstellung von unterschriftsfertigen Listen für die Beantragung der KUG und der Saison-KUG bei der BfA, das Führen der ZVK-Beitragslisten und der Winterausfallgeld-Listen. Wir erledigen die BG- und Sofortmeldungen und kümmern uns um den Schriftwechsel mit Sozialkasse und Berufsgenossenschaft.

Bei allen weiteren Fragen zum Thema Baulohn stehen Ihnen die Lohnhelden jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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