Lohnabrechnung auslagern I Gehaltsabrechnung - Outsourcing

Das Auslagern bzw. Outsourcing von Lohn- und Gehaltsabrechnungen wird mit uns zum Kinderspiel

Gehaltsabrechnungen benötigen alle Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter. Die deutsche Gewerbeordnung verpflichtet sie dazu, ihren Arbeitnehmern diese auszuhändigen. Außerdem ist sie für die Steuerabrechnung des Arbeitgebers und -nehmers unabdingbar.

Unternehmer haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit den entsprechenden Vorschriften umgehen. Große Konzerne lassen sie durch eine interne Abteilung erledigen, Einzelunternehmer bürden sich manchmal diese Last selbst auf – mit dem hohen Risiko von Fehlern, von der Arbeitsbelastung ganz zu schweigen.

Auch Steuerberater übernehmen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, doch Vorsicht: Es ist nicht ihr Kerngeschäft, hier passieren auch Fehler. Dabei riskieren Sie hohe Nachforderungen des Finanzamts.

Es genügt, dass Sie die Gehälter zum 15. zahlen, die Software des Steuerberaters aber den 1. des Monats als Zahlungsdatum “begreift” und daher die Zahlung falsch in Ihre Jahressteuerabrechnung inkludiert (manchmal doppelt). Wir kennen schlimme Fälle von Steuernachforderungen aufgrund solcher Ungereimtheiten.

Gehalts- und Lohnabrechnung auslagern bzw. outsourcen

Die eleganteste Lösung für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung ist das Auslagern an spezialisierte Dienstleister wie die Lohnhelden. Als erfahrenes Lohnbüro sind wir mit allen Facetten dieses Rechnungsbereiches vertraut – inklusive der Feinheiten der Baulohnabrechnung, der Unterschiede zwischen Lohn und Gehalt (arbeitsstundenabhängig oder für jeden Monat gleich), von Überstunden, Teilzeitbeschäftigung und Minijobs.

Von uns erhalten Sie Ihre Gehaltsabrechnung aus einer Hand. Zum Festpreis erhalten Sie von uns das volle Paket. Inklusive sind die Basic-Standardauswertungen. Insgesamt gehören dazu:

  • Personaldaten
  • Buchungsliste
  • Abrechnung brutto und netto
  • Beitragsnachweise und und Beitragsabrechnung (Krankenkassenliste)
  • LSt-Anmeldung und -Bescheinigung
  • Lohnkonto und Lohnjournal
  • Chefübersicht Personalkosten
  • BG – gemeldete Jahreswerte
  • Berufsgenossenschaftsliste
  • Kostenstellenwerte, Kostenträgerwerte
  • Primanota
  • Änderungsprotokoll (zum Vormonat)
  • Lohnartenwerte
  • Hilfsliste für Krankenkassen
  • Kurzarbeit für BfA und Krankenkasse
  • Protokolle wie die Nettolohnliste
  • Zahlungsliste
  • Betriebsdatenpflege- und DEÜV-Protokolle
  • ELStAM-Historie
  • SV-Meldung/Sofortmeldung
  • Überweisungsbelege

Sie können übrigens unsere Beleg-App für die Erleichterung der Datenübertragung nutzen. Versenden Sie Ihre Dokumente sicher und schnell! Das funktioniert denkbar einfach: Sie fotografieren die Dokumente einfach mit dem Smartphone ab, dann laden Sie in der App die Bilder hoch. Das lässt sich mit einem Bewirtungsbeleg ebenso wie mit dem Personalfragebogen durchführen.

Unsere App bietet eine integrierte Dokumentenaufbereitung und auch eine Volltextsuche in den gescannten Belegen. Mit einer automatischen Ablage behalten Sie jederzeit die volle Übersicht. Die Belege sind nach dem Scan in den digitalen Personalakten einsehbar. Die Datenübertragung erfolgt über eine passwortgeschützte, verschlüsselte Verbindung. Die App erfüllt vollständig die Standards der DSGVO (europäische Datenschutzgrundverordnung) und der Abgabenordnung.

Wir beraten Sie gerne

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Personalabrechnung
Standard

Komfort

  • Option "Bank Online" womit die Zahlungsvorschlagslisten direkt an Ihre Bank übermittelt werden
  • Versondoptionen per Mail
  • Versondoptionen per Post

Controlling

  • Individuelle Auswertungen
  • Mehrjahresvergleiche
  • GDPdU Jahresdatei
  • Bescheinigungen ALG II & Rentenversicherung

Personal­management

  • Recruiting
  • Digitale Personalakte
  • Erstellung von Arbeitszeugnissen

Gehalts- und Lohnabrechnung inklusive aller wesentlichen Auswertungen als Download monatlich ab € 6.90 pro Gehaltsempfänger zzgl. USt bzw. für € 8.90 pro Lohnempfänger zzgl. USUst

Komplettservice für Lohnabrechnungen bei den Lohnhelden

Sie möchten als Unternehmer vor allem eines: sich auf die Lohnabrechnung verlassen können. Diese Verlässlichkeit bietet Ihnen der Lohnhelden-Service. Hier setzen sich erfahrene Experten für Ihren Erfolg ein. Zu unseren Paketen gehört ein höchst persönlicher Service.

Sie erhalten unter anderem Ihren eigenen Payroll-Spezialisten, den Sie mit jedem Anliegen ansprechen können. Unser Service ist komplett, wir benötigen lediglich die Daten von Ihnen. Damit sorgen wir dafür, dass Ihre Belegschaft immer pünktlich den Lohnzettel ausgehändigt bekommt. Gleichzeitig erhält Ihr Steuerberater – wahlweise auch Ihre eigene Buchhaltung – alle nötigen Auswertungen.

Dass heute Spezialisten wie die Lohnhelden solche Abrechnungen übernehmen, hat etwas mit dem komplexer gewordenen Lohn- und Gehaltssystem zu tun. Unter anderem kann es jährliche Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften geben. Unsere Mitarbeiter besuchen daher regelmäßige Schulungen. Hinzu kommen ihre umfangreichen Erfahrungen, die auch aus äußerst komplizierten Abrechnungsfällen resultieren.

Die Basics sind Kenntnisse zum Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, außerdem sind spezielle tarifliche Regelungen für unterschiedliche Branchen zu beachten. Als besonders kompliziert gelten die Bestimmungen für die Bereiche Baulohn und Öffentlicher Dienst (TV-L, BAT, TVöD, AVR und weitere). Nur mit qualifiziertem Fachwissen lassen sich hier exakte Lohn- und Gehaltsrechnungen erstellen.

Zuverlässiger Service

Unsere Leistungen erhalten Sie punktgenau, Sie können danach die Uhr stellen. Für eine Bescheinigung benötigen wir maximal 72 Stunden, für eine Abrechnung höchstens 48 Stunden. Dabei ist unser Service sehr persönlich, denn Sie als Mensch stehen bei uns im Mittelpunkt. Ihre Sorgen nehmen wir so ernst, als wären es unsere Sorgen.

Das erhöht bei unseren Kunden die Zufriedenheit, die wir gern im Rahmen unserer aktiven Zusammenarbeit bei Ihnen erfragen. Die Ergebnisse solcher Befragungen werten wir aus: Auf der traditionellen Schulnotenskala erreichen wir aktuell einen Durchschnitt von 1,6. Sie profitieren von unserer Kompetenz: Erfahrung muss in einer Welt sich ständig ändernder Vorschriften und Gesetze als wichtiger Wert gelten.

Die Lohnhelden beschäftigen die meisten MitarbeiterInnen schon seit vielen Jahren, denn auch unsere interne Zufriedenheit ist hoch, was die Fluktuation senkt. Damit wächst die Erfahrung unseres Teams kontinuierlich. Die meisten kniffligen Fälle haben wir schon einmal gesehen. Wir beschäftigen aktuell über 100 erfahrene Lohnsachbearbeiter, daher gibt es bei uns keine Personalengpässe. Die Kolleginnen und Kollegen sind auf verschiedene Bereiche der Lohnabrechnung wie den Normal- oder Baulohn sowie den öffentlichen Dienst spezialisiert. Auch Steuerberater Kanzleien und Buchhalter nehmen daher gern unsere Dienstleistungen in Anspruch.

Was müssen Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung wissen?

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Angestellte ist ein Pflichtbestandteil Ihrer Buchhaltung. Die zahlreichen Schritte müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Die Bescheinigung selbst ist als Entgeltbescheinigung definiert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern als schriftliches Dokument zur Verfügung stellen müssen. Für diese ist sie der Beleg über ihre erhaltenen Bezüge (Nettolohn) sowie die im Bruttolohn enthaltenen geleisteten Lohn-/Gehaltssteuern und die Beiträge zu den Sozialversicherungen.

Ein Unternehmen muss den Beleg im Rahmen seiner Nebenpflichten gegenüber den Mitarbeitern ausstellen. Die betreffende Regelungen finden sich in der für sämtliche Unternehmen gültigen Gewerbeordnung mit ihrer Entgeltbescheinigungsverordnung (§ 108 GewO). Dort ist auch nachzulesen, welche Bestandteile eine Lohn- und Gehaltsbescheinigung enthalten muss. Weitere juristische Grundlagen für Lohn- und Gehaltsabrechnung finden sich in folgenden Gesetzen:

  • Einkommensteuergesetz: Dieses regelt unter anderem die Festlegung der Lohnsteuerklassen sowie alle Merkmale des Lohnsteuerabzugs.
  • Sozialgesetzbuch: Hier finden sich die maßgeblichen Regelungen zum Abführen der SV-Beiträge an die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Aufgaben der Lohn- und Gehaltsrechnung

  • Berechnung des Arbeitsentgelts: Die Basis für das Arbeitsentgelt sind das monatliche oder jährliche Bruttogehalt plus andere Vergütungen, welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart haben. In einer Gehaltsabrechnung erfolgt die Addition aller Vergütungsarten zur Gesamtbruttosumme. Von dieser Bruttosumme werden Lohnsteuern und SV-Beiträge abgezogen. Daraus errechnet sich das Nettoeinkommen.
  • Berechnung des Steuervorabzugs: Hierfür muss die Lohn-/Gehaltsrechnung zunächst das Steuerbrutto ermitteln. Die Steuerklasse ergibt sich aus dem Familienstand des Mitarbeiters. Den monatlichen Steuerabzug kann ein Lohnrechner dann anhand des Bruttogehalts mit den aktuellen Lohnsteuertabellen der Finanzämter ermitteln.
  • Berechnung der SV-Beiträge: Für diese Berechnung gibt es jährlich aktualisierte Schlüssel. Sie legen fest, welcher SV-Beitrag für welchen Versicherungsbereich prozentual vom SV-Brutto abzuziehen ist. Es ist verpflichtend vorgeschrieben, auf der Gehaltsabrechnung den jeweiligen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für die Abgabe- und Versicherungsarten darzustellen. Nachdem die SV-Beiträge ebenfalls (wie die Steuer) vom Gesamtbrutto abgezogen wurden, ist der eigentliche Nettolohn (Auszahlungsbetrag für den Beschäftigten) darstellbar.

Lohn- und Gehaltsabrechnung im Rahmen der Nebenbuchhaltung

Buchhalterisch zählt die Gehaltsabrechnung zur sogenannten Nebenbuchhaltung. Die Zahlungen an die Mitarbeiter, die Sozialversicherungen und das Finanzamt sind in den Konten der Buchhaltung zu erfassen. Das geschieht in Form von Sammelbelegen (Monatsjournalen), die wiederum in das Controlling und die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) einfließen. In der Summe sind diese Personalkosten eine Betriebsausgabe, die in den Journalen erfasst wird.

Die Steuerabrechnung

Drei Steuerarten sind für die Lohn- und Gehaltsabrechnung relevant:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer für konfessionell gebundene Mitarbeiter
  • Solidaritätszuschlag

Wir benötigen für die Lohn- und Gehaltsrechnung nur die Lohnsteuer. Die anderen Steuerarten sind sogenannte Annexsteuern (= Zuschlagsteuern), ihre Höhe wird von der Höhe der Lohnsteuer abgeleitet. Für Lohnsteuern gibt es jährliche Lohnsteuertabellen, die den Steueranteil aus dem Bruttolohn und der Steuerklasse des Mitarbeiters darstellen. Es gibt in Deutschland (und den meisten Staaten) eine Steuerprogression: Mit der Höhe des Bruttolohns steigt auch der prozentuale Steueranteil bis zum Spitzensteuersatz.

Berechnung der Sozialbeiträge

Alljährlich legt die Bundesregierung in Absprache mit den Sozialverbänden die Rechengrößen für die SV-Beiträge neu fest. Sie werden prozentual und als numerischer Beitrag für jede Lohn- und Gehaltsabrechnung dargestellt. Der Arbeitgeber überweist die Beiträge selbst an die Sozialversicherungsträger. Eine Besonderheit ergibt sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Hier können die Prozentsätze für einzelne Mitarbeiter derselben Gehaltsklasse voneinander abweichen, wenn diese Mitglieder verschiedener gesetzlicher Kassen sind. Diese legen nämlich jeweils eigene kassenindividuelle Zusatzbeiträge fest. Daher müssen wir die Krankenkasse des Mitarbeiters kennen.

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Weitere Aufgaben im Rahmen der Lohn- und Gehaltsrechnung

Arbeitnehmer erhalten ihre monatliche Lohnabrechnung und dazu am Jahresende die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für ihre eigene Einkommenssteuererklärung. Diese fertigen wir ebenfalls an. Wir nehmen Änderungen der Steuerklasse auf, wenn sich am Familienstand eines Mitarbeiters etwas ändert (ELStAM), und berechnen Kranken- und Mutterschaftsgeld. Spezialfälle der Lohnabrechnung sind besondere Vergütungen und auch Sachbezüge.

Dazu gehören der Dienstwagen, vermögenswirksame Leistungen oder steuervergünstigte Direktversicherungen. Auch besondere Situationen für das Unternehmen wie die Zahlung von Kurzarbeitergeld berücksichtigen wir. Spezialfälle sind Teilzeitbeschäftigungen und Studentenjobs sowie branchenspezifische, meist steuerbegünstigte Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Außerdem sind Lohnvorauszahlungen, Abfindungen, Sachzuwendungen und Arbeitgeberdarlehen zu berücksichtigen.

Das ELStAM-Verfahren

Die “Elektronischen LohnSteuer-Abzugs-Merkmale” (ELStAM) sind das seit 2013 geltende elektronische Datenaustauschverfahren. Arbeitnehmer werden seither in einer zentralen EDV mit den steuerrelevanten Daten erfasst und sind anhand ihrer Steueridentifikationsnummer aufzufinden. Unternehmen müssen an ELStAM teilnehmen und ihre Mitarbeiter dafür anmelden.

Wie funktioniert Outsourcing der Gehalts- und Lohnabrechnung?

Die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil eines jeden Unternehmens. Passieren hierbei Fehler, führen diese oftmals nicht nur zu Unzufriedenheit bei den eigenen Mitarbeitern, sondern in vielen Fällen können auch teure Nachforderungen des Finanzamts oder den Trägern der Sozialversicherung ins Haus stehen. Vertrauen Sie daher bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihres Unternehmens auf ausgewiesene Experten wie die Lohnhelden.

Wenn Sie die Vorteile des Outsourcings der Lohn- und Gehaltsabrechnung bereits erkannt haben, stellt sich mit Sicherheit die Frage, wie funktioniert das Outsourcing der Gehalts- und Lohnabrechnung? Hierauf gibt es eine einfache Antwort: Das Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung funktioniert unkompliziert und sicher für Ihr Unternehmen. Sie profitieren dabei vom externen Spezialwissen der Lohnhelden rundum die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Dadurch können teure und unangenehme Fehler in diesem Bereich nahezu vollständig vermieden werden. Gleichzeitig werden ihre unternehmensinternen Prozesse verschlankt. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Lohnabrechnung kann damit gesenkt werden, wodurch Sie sich noch fokussierter auf Ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren können.

Das Outsourcing der Lohnabrechnung an ein Lohnbüro wie Lohnhelden kann dauerhaft oder aber auch nur als zeitweiser Ersatz für den Ausfall einer betriebsinternen Lohnbuchhaltungsfachkraft erfolgen. Ganz gleich ob dauerhaft oder übergangsweise, Lohnhelden garantiert die zuverlässige, rechtssichere und pünktliche Lohnabrechnung. Ihr Unternehmen profitiert dabei nicht nur von einem geringeren Aufwand für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, auch Ihre Mitarbeiter können sich auf eine stets korrekte Abrechnung des eigenen Lohns und Gehalts verlassen.

Sämtliche Daten im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden selbstverständlich absolut vertraulich und unter Einhaltung der geltenden Richtlinien zum Datenschutz behandelt. Als Unternehmen haben Sie dabei immer einen persönlichen Ansprechpartner bei Lohnhelden, der Ihnen bei allen Fragen und Wünschen rund um die Abrechnung der Löhne und Gehälter in Ihrem Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite steht. Eine stetige Weiterbildung unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen garantiert Ihnen außerdem zu jeder Zeit die Einhaltung geltender Rechtsnormen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Ablauf des Outsourcings der Gehalts- und Lohnabrechnung

Eine korrekte Abrechnung der Löhne und Gehälter in Ihrem Unternehmen ist nicht nur wichtig, um die Motivation der eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufrecht zu erhalten und Unzufriedenheit vorzubeugen. Auch in rechtlicher Hinsicht müssen Sie sich auf eine korrekte Lohnbuchhaltung verlassen können. Beim Gedanken an das Outsourcing der Gehalts- und Lohnabrechnung gilt es daher einen kompetenten Partner zu finden, auf den Sie sich verlassen können.

Die Lohnhelden sind daher genau der richtige Partner, wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung auslagern möchten. Besonders in kleinen und mittelständischen Betrieben ist das nötige Know-how für eine fehlerfreie und nach den sich stetig verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen korrekten Lohnbuchhaltung oft nicht ausreichend vorhanden. Aufgrund einer geringen Anzahl an Mitarbeitern lohnt es sich in diesen Unternehmen meist auch nicht, eine entsprechend qualifizierte Vollzeitkraft einzustellen.

Lohnhelden übernimmt daher zuverlässig und mit dem nötigen Spezialwissen ausgestattet die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen. Dabei kümmern wir uns um alle Belange, die im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung auftreten. Dies sind vor allem:

  • Die laufende Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter
  • Die An- und Abmeldung bei sowie die Erstellung von Nachweisen für Berufsgenossenschaften und Träger der Sozialversicherungen
  • Die Anmeldung zu zahlender Lohnsteuer an das Finanzamt inklusive des Solidaritätszuschlags
  • Das Management der digitalen Personalakte mit Arbeitszeitkonten von Mitarbeitern inklusive Abrechnung von Überstunden sowie Krankheits- und Urlaubstagen
  • Aufbereitung spezieller Auswertungen im Rahmen des Controllings
  • Weitere Zusatzleistungen.

Zu Beginn der Übernahme der Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen benötigen wir eine vollständige Liste sämtlicher Mitarbeiter im Unternehmen, um diese korrekt im Abrechnungssystem zu erfassen. Auf Grundlage dieser Mitarbeiterliste können alle Beschäftigten korrekt abgerechnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Angestellte mit einem monatlichen Festgehalt oder Mitarbeiter mit Stunden- beziehungsweise Akkordlohn handelt.

Selbstverständlich werden auch sämtliche angefallenen Zuschläge für Überstunden, Schicht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit korrekt ermittelt und abgerechnet. Auch erzielte Prämien oder Sonderzahlungen können im System erfasst und somit im Rahmen der Lohnbuchhaltung abgerechnet werden. Auch die Zu- und Abgänge in der Belegschaft lassen sich anhand der stets aktualisierten Mitarbeiterliste erfassen und auswerten.

Durch das Outsourcing der Gehalts- und Lohnbuchhaltung reduzieren Sie im Unternehmen nicht nur den buchhalterischen, sondern gleichzeitig auch den administrativen Aufwand bei Rückfragen der Mitarbeiter zu ihrer individuellen Lohnabrechnung. So wie für Sie als Unternehmer sind die Lohnhelden auch für Ihre Mitarbeiter der erste Ansprechpartner bei Klärungen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Damit wird die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen noch unkomplizierter und bleibt gleichzeitig transparent und nachvollziehbar. Zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten Sie von den Lohnhelden eine vollständige Liste mit den Auszahlungsansprüchen aller im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. So ist eine pünktliche und korrekte Auszahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Belegschaft garantiert.

Außerdem erhalten Sie durch das Outsourcing der Gehalts- und Lohnabrechnung Rechtssicherheit. Mit der Übertragung der Lohnbuchhaltung an unser Lohnbüro verlagern Sie auch die Frage der Haftung außerhalb Ihres Unternehmens. Die Lohnhelden übernehmen die Verantwortung für die Sorgfalt und Korrektheit sowie die Überprüfung aller relevanten Unterlagen. Gleichzeitig übernehmen wir Verantwortung bei durch uns verschuldeten Fehlern in der Abrechnung der Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens.

Dieses Versprechen können wir halten, da wir bei unseren eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausschließlich auf hoch qualifizierte Experten und Expertinnen in der Lohnbuchhaltung setzen. So haben Sie die Sicherheit, dass die Gehalts- und Lohnabrechnung Ihres Unternehmens in sicheren und kompetenten Händen ist.

Wer sollte das Outsourcing der Gehalts- und Lohnabrechnung nutzen?

In großen Konzernen werden ganze Abteilungen mit der Abrechnung der Löhne und Gehälter beschäftigt. Für Selbstständige mit nur wenigen Angestellten sowie kleinere und mittlere Betriebe ist dies in den meisten Fällen jedoch zu zeit- und kostenaufwendig. Hier bietet sich die Auslagerung der Gehalts- und Lohnabrechnung an ein externes Lohnbüro wie die Lohnhelden an. Dadurch erhalten Sie eine korrekte und zuverlässige Lohnbuchhaltung zu klar kalkulierbaren Kosten.

Auch neu gegründete Unternehmen und Existenzgründer sollten von Beginn an auf die Unterstützung von Profis bei der Lohnbuchhaltung setzen. Das hält die eigenen Lohnkosten gering, was vor allem zu Beginn einer Geschäftstätigkeit wichtig ist. Gleichzeitig können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, um gerade in der wichtigen Anfangsphase das eigene Produkt oder die Dienstleistung am Markt zu etablieren.

FAQ – Frequently Asked Questions

Wie rechnet man Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung berechnet man in 3 Schritten: zu versteuerndes Einkommen, steuerliche Abgaben wie Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag und zuletzt die Sozialabgaben wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Entgeltabrechnung?

Die Entgeltabrechnung ist ein Synonym der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Der einzige Unterschied besteht in der Bedeutung von Lohn und Gehalt: Gehalt ist eine fest vereinbarte Auszahlung – ein Lohn hingegen je Abrechnung aufgrund der geleisteten Stunden variieren.

Wie lese ich meine Lohnabrechnung?

Von oben nach unten: Im ersten Drittel stehen persönliche Angaben wie Name, Steuer-ID, Versicherungsnummern. Danach folgt erst eine Darstellung der einzelnen Abzüge wie Steuern und Sozialabgaben. Am Ende steht ihr Netto-Betrag.

Wann kommt die Gehaltsabrechnung?

Es gibt zwei Arten von Gehaltsauszahlungen: Ende des Monats oder zum 15. des Monats. Daran orientiert sich auch die Gehaltsabrechnung. Achtung: Die Bereitstellung erfolgt jeweils personalisiert.

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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