Mehrere Minijobs – alles Wissenswerte zum Thema

Geringfügige Beschäftigung: Wie viele Minijobs darf man haben und was muss man noch wissen?

Durch die Einführung des Mindestlohns ist der „Trend“ namens geringfügige Beschäftigung zwar etwas abgeflacht, nach wie vor bessern jedoch viele Menschen ihr Einkommen durch einen oder mehrere Minijobs auf. Aber wie viele Minijobs darf man eigentlich haben? Und was gibt es dabei zu beachten? Dieser Beitrag liefert Antworten!

Inhaltsverzeichnis

1. Zwei Minijob Arten

Wir von Lohnhelden erklären im Weiteren welche Aspekte hierbei zu beachten sind. Es wird grundlegend zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden:

  1. Bei einem 520-Euro-Job darf das monatliche Gehalt maximal 520 Euro betragen.
  2. Bei einem sogenannten kurzfristigen Minijob gilt diese Grenze nicht. Allerdings darf sich der Arbeitseinsatz im Jahr höchstens über 70 Tage bzw. drei Monate erstrecken.

Hinweis: Auch beim 520-Euro-Job gibt es eine begrenzte Arbeitsstundenzahl. Und zwar aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser beträgt 12 Euro. Dementsprechend kann ein Arbeitnehmer im Monat maximal 48,13 Stunden arbeiten.

Minijobs sind nicht mit den sogenannten Midijobs zu verwechseln. Hierbei handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, dessen Arbeitsentgelt 520,01 bis 2.000 Euro monatlich beträgt.

2. Minijobs und das Arbeitsrecht

Egal, ob man einen oder mehrere Minijobs ausübt: Als geringfügig Beschäftigte/-r gilt man als Teilzeitbeschäftigte/-r. Somit haben Minijobber/-innen laut Arbeitsrecht dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte:

  • Kündigungsschutz
  • schriftlich festgehaltene Vertragsbedingungen
  • Vergütung an Sonn- und Feiertagen
  • besonderer Schutz für Schwerbehinderte
  • Mutterschaftsgeld
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines Kindes
  • Urlaubsanspruch
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

2.1 Ich habe zwei Minijobs – und Anspruch auf Urlaub?

Wie bereits erwähnt, haben Minijobber - genau wie andere Arbeitnehmer - Anspruch auf Urlaub. Und zwar unabhängig davon, ob einer oder mehrere Minijobs ausgeübt werden. Wie viele Urlaubstage Ihnen im Jahr tatsächlich zustehen, hängt von der Anzahl Ihrer Arbeitstage je Woche ab. Diese dazugehörige Formel lautet:

Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen ÷ für den Betrieb übliche Arbeitstage.

Ein Beispiel:

Sie arbeiten jede Woche drei Tage und die „herkömmliche“ Belegschaft im Betrieb hat Anspruch auf 30 Urlaubstage. Dabei wird üblicherweise an fünf Tagen in der Woche gearbeitet. Laut der obigen Formel stehen Ihnen also jährlich 18 Urlaubstage zu.

3. Wer darf einen oder zwei Minijobs ausüben?

Grundsätzlich darf jeder einen Minijob übernehmen, wobei die rechtlichen Besonderheiten für die einzelnen Personengruppen beachtet werden müssen:

  • Hartz-IV-Empfänger
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Auszubildende
  • Schüler und Studenten (unabhängig vom BAföG)
  • Beamte
  • Selbstständige
  • ...

Tipp: Bei einer geringfügigen Beschäftigung spielen der Umfang und die Personengruppe, die den Job ausführt, eine wichtige Rolle. Diesbezüglich kann man sich von einem Dienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnungen wie Lohnhelden beraten lassen.

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3.1 Ich habe eine Hauptbeschäftigung – sind zwei Minijobs möglich?

Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt, darf lediglich einen Minijob annehmen, ohne Steuern etc. für diesen zahlen zu müssen (wenn die 520-Euro-Grenze nicht überschritten wird). Neben dem typischen Arbeitsverhältnis gelten auch diese Bereiche als versicherungspflichte Hauptbeschäftigung:

  • eine Ausbildung (inner- oder außerbetrieblich)
  • das freiwillige ökologische oder soziale Jahr
  • eine Anstellung, die aufgrund des Kranken-, Kurzarbeiter- oder Übergangsgeld-Bezuges unterbrochen wird
  • ein Vorruhestand mit entsprechenden Bezügen.

Gehen Sie einer Hauptbeschäftigung nach und entscheiden Sie sich für mehrere Minijobs, werden diese ab dem zweiten Nebenverdienst steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das heißt, es fallen die Abführung der Lohnsteuer sowie die regulären Beiträge für die Renten-, die Kranken- und die Pflegeversicherung an. Ausgenommen davon ist nur die Arbeitslosenversicherung. Diese fällt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung niemals an.

3.2 Was gilt, wenn ich keine Hauptbeschäftigung habe?

Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt (Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II, Eltern in Elternzeit, Personen, die freiwilligen Wehrdienst leisten), kann ebenfalls einen oder mehrere Minijobs annehmen. Allerdings bleibt auch hier nur die erste geringfügige Beschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Und zwar nur dann, wenn die monatliche Entgeltgrenze von 520 Euro nicht überschritten wird. Ab dem zweiten Minijob werden die Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet; welche Abgaben zu entrichten sind, hängt von der Gesamtkonstellation der Arbeitsverhältnisse ab.

Hinweis: Haben Sie zwei Minijobs und überschreiten Sie mit diesen nicht die Grenze von 520 Euro im Monat, bleiben beide Jobs abgabenfrei.

Ein Beispiel:

Herr Müller übt keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus, geht aber zwei Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nach. Beim Dienstherrn A verdient er 350 Euro im Monat; das Gehalt bei Arbeitgeber B beträgt 400 Euro. Separat betrachtet, überschreitet Herr Müller mit seinen Jobs die 520-Euro-Grenze also nicht. In Summe wird diese Grenze jedoch überschritten, sodass beide Beschäftigungen steuer- und sozialversicherungspflichtig werden. Für den Arbeitgeber entfällt dabei auch die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalisierung.

4. „Haben Sie zwei Minijobs?“ – das müssen Arbeitgeber beachten

Seit Anfang 2009 ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, bei Mitarbeitern mit einer geringfügigen Beschäftigung nach weiteren Minijobs zu fragen: Wird eine zweite Tätigkeit ausgeübt? Und wenn ja, welche Einkünfte werden dabei erzielt? Der Mitarbeiter sollte schriftlich dazu verpflichtet werden, Änderungen umgehend anzuzeigen. So kann sich der Arbeitgeber vor rückwirkenden Steuer- und Sozialabgaben schützen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mehrere Minijobs ausgeübt werden.

Gut zu wissen: Die zentrale Meldestelle für geringfügig Beschäftigte heißt Minijob-Zentrale. Diese entscheidet letztendlich, ob und ab wann eine Versicherungspflicht auf Seiten des Arbeitgebers besteht. Mit der oben erwähnten Erklärung eines Mitarbeiters kann im Zweifelsfall Einspruch gegen einen Bescheid der Minijob-Zentrale eingelegt werden.

5. Was gilt bei einem Studium?

  • In vielen Studiengängen fallen sogenannte Pflichtpraktika an. Solche nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika gelten nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Dementsprechend wird bei möglichen geringfügigen Arbeitsverhältnissen des/der Studierenden das Prinzip der Zusammenlegung von mehreren Minijobs ohne das Bestehen einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung angewandt.
  • Absolviert ein Studierender/eine Studierende ein entlohntes Praktikum, ohne dass dieses in der Prüfungsordnung vorgesehen ist und wird dabei die 520-Euro-Grenze überschritten, gilt das Praktikum als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Werden zudem zwei Minijobs ausgeführt, wird das zweite Arbeitsverhältnis steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Hat ein Studierender/eine Studierende mehrere Minijobs, wobei einer als 520-Euro-Job und einer als kurzfristige Beschäftigung gilt, werden die Tätigkeiten NICHT zusammengerechnet.

6. Was gilt bei zwei Tätigkeiten für denselben Dienstherrn?

Übt man zwei Minijobs bei ein und demselben Arbeitgeber aus, werden diese in sozialversicherungspflichtiger Sicht als ein Beschäftigungsverhältnis angesehen. Und zwar auch dann, wenn die Tätigkeiten in unterschiedlichen Betriebsbereichen angesiedelt sind.

Anders sieht das aus, wenn ein Minijobber zeitgleich bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, die eng miteinander verflochten sind (organisatorisch oder wirtschaftlich). In diesem Fall besteht kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Das gilt auch, wenn ein und dieselbe Person über die Entscheidungsmacht in Bezug auf die Arbeitsleistung des geringfügig Angestellten verfügt.

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7. Darf man als Rentner zwei Minijobs haben?

Rentner dürfen durchaus einen oder mehrere Minijobs haben. Sofern die Verdienstgrenze von 520 Euro nicht überschritten wird, fallen dabei keine Beiträge zur Krankenversicherung und keine Sozialversicherungsabgaben an. In der Rentenversicherung besteht allerdings grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Einzige Ausnahme: Der arbeitende Rentner bezieht eine Altersvollrente.

Gut zu wissen: Entscheidet sich ein Rentner mit einem oder zwei Minijobs dazu, trotz Altersvollrente in die Rentenversicherung einzuzahlen, gilt diese Entscheidung für die gesamte Dauer der Beschäftigung. Sofern ein Altersvollrentner die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf er unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich das Arbeitsverhältnis auf die Rentenhöhe auswirkt. Vor dem Erreichen dieser Grenze gelten die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen.

8. Wie viele Minijobs darf man haben? Zusammenfassung

  • Es gibt zwei Arten von Minijobs: 520-Euro-Jobs und kurzfristige Minijobs.
  • Teilzeitbeschäftigte haben grundlegend dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
  • Personen mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf können einen Minijob ausüben, ohne dass dieser abgabenpflichtig wird (sofern das Entgelt nicht mehr als 520 Euro monatlich beträgt).
  • Auch bei Personen ohne versicherungspflichtigen Hauptberuf ist nur der erste Minijob abgabenfrei.
  • Bei der Ausübung von mehreren Minijobs werden diese zusammengerechnet.
  • Als Arbeitgeber ist man dazu verpflichtet, einen geringfügig Beschäftigten nach mehreren Minijobs zu fragen.
  • Für Studierende gelten besondere Vorschriften.
  • Übt man zwei Minijobs bei einem Arbeitgeber aus, werden diese als ein Beschäftigungsverhältnis erachtet.
  • Auch Rentner können geringfügig beschäftigt sein.

9. FAQ – Frequently Asked Questions

Sie haben Fragen zum Thema mehrere Minijobs oder einige der obigen Informationen sind Ihnen entflohen? In diesem Abschnitt werden einige häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei weiteren offenen Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Wie viele Minijobs darf man haben?

Die Anzahl an möglichen Minijobs ist nicht gesetzlich begrenzt. Man muss allerdings beachten, dass nur eine geringfügige Beschäftigung versicherungs- und steuerfrei bleit. Und zwar auch nur dann, wenn das Entgelt maximal 520 Euro im Monat beträgt. Wird diese Grenze überschritten, fallen Abgaben an.

Was passiert bei zwei Minijobs?

Werden mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt, werden die Arbeitslöhne addiert. Wird dadurch die 520-Euro-Grenze überschritten, werden beide geringfügige Beschäftigungen steuer- und versicherungspflichtig. Das heißt, die Lohnsteuer muss abgeführt werden und es müssen Beiträge für die Kranken-, die Pflege- und die Rentenversicherung geleistet werden. Die Arbeitslosenversicherung ist bei Minijobs ausgenommen.

Wie viele Minijobs sind steuerfrei?

Sie dürfen in einer geringfügigen Beschäftigung monatlich maximal 520 Euro verdienen, um steuer- und versicherungsfrei zu bleiben.

Welche Steuerklasse gilt bei zwei Minijobs bzw. für den Zweitjob?

Ein Zweitjob wird für gewöhnlich der Steuerklasse 6 zugeteilt. Dementsprechend muss auch für den Nebenjob eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden. Aber nur, das Entgelt über 520 Euro im Monat beträgt.

Darf man als Rentner mehrere Minijobs ausüben?

Als Rentner darf man durchaus einer oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgehen. Sofern man dabei nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient, bleibt das Arbeitsverhältnis beitragsfrei.

Wie werden 2 Minijobs versteuert?

Wer mehr als einen Minijob macht, arbeitet wieder in einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Verhältnis. Hier müssen die regulären Abgaben zur Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung und die Lohnsteuer abgeführt werden.

Was passiert, wenn man 2 Minijobs hat?

Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, werden die Löhne der einzelnen Stellen addiert und abzüglich der steuerfreien Summe von 520 Euro als steuer- und sozialversicherungspflichtig gewertet. Es sind also Abgaben erforderlich.

Wie viele Minijobs darf man steuerfrei haben?

Die Rechnung ist einfach: Um die Vorteile Ihres Minijobs zu genießen, dürfen Sie nur einen ausüben. Jeder weitere Minijob ist schon nicht mehr steuerfrei und führt zu regulären Abgaben.

Welche Steuerklasse bei zwei Minijobs?

Wenn Sie zwei Minijobs ausüben, bleibt der eine steuerfrei – der andere unterliegt Steuerklasse 6. Das passiert auch, wenn Sie nebem dem Haupt- noch einen Minijob beim selben Arbeitgeber annehmen.

Fazit:
Lohnbüro lohnt sich

Wir verstehen uns bei Lohnhelden als Spezialdienstleister, der seine Mandanten mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entlastet. Unser Augenmerk liegt auf dem persönlichen Service, auf Zuverlässigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit.

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